ECO GOLD
b) Kühlwasser
An das Kühlwasser werden bestimmte Forderungen bezüglich seiner Reinheit gestellt. Entsprechend der
Kühlwasserverunreinigungen muss ein geeignetes Verfahren zur Aufbereitung oder/und Pflege des Was-
sers zur Anwendung kommen. Der Verflüssiger und der gesamte Kühlwasserkreislauf können durch nicht
geeignetes Kühlwasser verstopfen, beschädigt und undicht werden. Umfangreiche Folgeschäden am ge-
samten Kältekreislauf können entstehen. Die Kühlwasserqualität ist von den örtlichen Gegebenheiten ab-
hängig. Sollte es durch ungeeignete Wasserqualitäten zu Störungen oder Beschädigungen kommen, unter-
liegen diese nicht unserer Gewährleistungspflicht.
Achtung: Korrosionsgefahr des Kühlwasserkreislaufs durch nicht geeignete Kühlwasserqualität.
•
Freies Chlor (z.B. aus Desinfektionsmitteln) und chloridhaltiges Wasser führen im Kühlwasserkreis-
lauf zu Lochkorrosion.
•
Destilliertes, entionisiertes oder VE-Wasser ist aufgrund seiner korrosiven Eigenschaften ungeeig-
net und führt zur Korrosion im Kühlwasserkreislauf.
•
Meerwasser ist aufgrund seiner korrosiven Eigenschaften nicht geeignet und führt zur Korrosion im
Kühlwasserkreislauf.
•
Eisenhaltiges, sowie Eisenpartikel im Wasser führen im Kühlwasserkreislauf zu Rostbildung.
•
Hartes Wasser ist aufgrund des hohen Kalkgehaltes nicht zur Kühlung geeignet und führt zu Ver-
kalkungen im Kühlwasserkreislauf.
•
Kühlwasser mit Schwebstoffen ist nicht geeignet.
•
Unbehandeltes nicht gereinigtes Fluss- oder Kühlturmwasser ist aufgrund seiner mikrobiologischen
Anteile (Bakterien), welche sich Kühlwasserkreislauf absetzen können, nicht geeignet.
•
„Fauliges" Wasser ist nicht geeignet.
Geeignete Kühlwasserqualität
pH – Wert
2-
Sulfate [SO
]
4
Hydrogencarbonat [HCO
Gesamthärte
Hydrogencarbonat [HCO
Leitfähigkeit
-
Chloride (Cl
)
2-
Sulfit (SO
)
3
freies Chlorgas (Cl
)
2
Nitrate (NO
-)
3
Ammoniak (NH
)
3
Eisen (Fe), gelöst
Mangan (Mn), gelöst
Aluminium (Al), gelöst
Freie aggressive Kohlensäure (CO
Schwefelwasserstoff (H
Algenwachstum
Schwebstoffe
01.04.11/ YACD0094
2-
-]/ Sulfate [SO
]
3
4
-]
3
)
2
S)
2
Vor der Inbetriebnahme
7,5 – 9,0
< 70 mg/L
> 1,0
4,0 – 8,5 °dH
70 – 300 mg/L
10 - 500 μs/cm
< 50 mg/L
< 1 mg/L
< 1 mg/L
< 100 mg/L
< 2 mg/L
< 0,2 mg/L
< 0,1 mg/L
< 0,2 mg/L
< 5 mg/L
< 0,05 mg/L
unzulässig
unzulässig
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