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Hinweise Für Installation Und Betrieb; Anforderungen An Den Aufstellraum; Kondenswasserableitung; Installation In Einem Bestehenden Schornsteinschacht - Buderus GA-K Montageanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Hinweise für Installation und Betrieb
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Hinweise für Installation und Betrieb
4.1

Anforderungen an den Aufstellraum

Gas-Feuerstätten müssen innerhalb desselben Ge-
schosses, in dem sie aufgestellt sind, an die Abgasanla-
ge angeschlossen werden.
4.1.1 Raumluftunabhängiger Betrieb (GA-K)
Die Verbrennungsluft wird dem Freien entnommen.
Der Einsatz in Aufenthaltsräumen ist möglich.
4.1.2 Raumluftabhängiger Betrieb (GA-X)
Die Verbrennungsluft wird dem Aufstellraum entnom-
men. Der Einsatz in Aufenthaltsräumen ist möglich.
Die Verbrennungsluft darf nicht verunreinigt sein (z. B.
Halogen-/Kohlenwasserstoffe, Staub). Die Verbren-
nungsluftversorgung erfolgt gemäß TRGI bzw. TRÖL, in
Aufenthaltsräumen ist ein Raumluftverbund erforderlich.
Be- und Entlüftung des Aufstellraumes
Der Mindestquerschnitt für die Be- und Entlüftung ins
Freie muss 150 cm² betragen. Alternativ können zwei
Öffnungen mit jeweils 75 cm² verwendet werden, wobei
die Entlüftungsöffnung im oberen und die Belüftungsöff-
nung im unteren Teil an einer Außenwand des Aufstell-
raumes anzubringen ist.
Durch den Einsatz des GA-X kann auf die Be- und Ent-
lüftungsöffnungen verzichtet werden, wenn die Verbren-
nungsluftversorgung gemäß TRGI, Abschnitt 5.5 bzw.
TRÖL, Abschnitt 5.4, sichergestellt ist (z. B. durch Ver-
brennungsluftverbund). Eine Aufstellung ist auch in
Räumen erlaubt, in denen sich ständig Personen aufhal-
ten.
Hinterlüftungsöffnung (Bild 5, Pos. 2)
Unterhalb der Einführung in den Schornstein ist eine
Hinterlüftungsöffnung mit einem Lüftungsgitter erforder-
lich. Der freie Querschnitt muss mindestens dem erfor-
derlichen Hinterlüftungsquerschnitt laut FeuVO
entsprechen. Die Hinterlüftungsöffnung ist immer freizu-
halten.
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Montageanleitung Abgassysteme GA-K und GA-X - Änderungen aufgrund technischer Verbesserungen vorbehalten.
4.1.3 Besonderheiten bei einer Gesamtnennwär-
meleistung aller Feuerstätten von mehr als
50 kW
Bei raumluftabhängigem Betrieb ist eine Verbrennungs-
luftöffnung von mindestens 150 cm
jedes über 50 kW hinausgehende kW 2 cm
derlich. Bei raumluftunabhängigem Betrieb muss der
Aufstellraum gelüftet werden können.
Wenn die Nennwärmeleistung auf 50* kW begrenzt
wird, gelten die vereinfachten, oben genannten Anforde-
rungen beim raumluftabhängigen und -unabhängigen
Betrieb.
Wenn die Nennwärmeleistung eines Heizkessels größer
als 50* kW ist, ist ein besonderer Aufstellraum gemäß
FeuVO erforderlich. Dieser kann nicht anderweitig ge-
nutzt werden. Beachten Sie die Anforderungen an Lüf-
tungsöffnungen gemäß TRGI/FeuVO bzw.
TRÖL/FeuVO.
* Wert kann in den Landesfeuerungsverordnungen abweichen
4.2

Kondenswasserableitung

Die Abgasleitung hat im Kesselanschlussstück bzw. Ab-
gassammler einen integrierten Kondenswasserablauf.
Das Kondenswasser aus der Abgasleitung fließt direkt
in den Geruchsverschluss (Siphon) des Heizkessels.
Für die Einleitung des Kondenswassers in Abwasseran-
lagen sind die örtlichen Vorschriften und das ATV Ar-
beitsblatt A 251 zu beachten.
4.3
Installation in einem bestehenden
Schornsteinschacht
Der Schornstein ist vor der Montage der Abgasanlage
vom Bezirksschornsteinfegermeister zu reinigen, wenn
– die Verbrennungsluft über einen bestehenden
Schornsteinschacht angesaugt wird,
– Öl-Feuerstätten oder Feuerstätten für feste Brenn-
stoffe angeschlossen waren, oder wenn
– eine Staubbelastung durch brüchige Schornsteinfu-
gen zu erwarten ist.
Wenn im Betrieb weiterhin mit einer Staubbelastung zu
rechnen ist oder Rückstände der Öl- bzw. Festbrenn-
stofffeuerstätte anfallen, können statt des Grundbausat-
zes GA-K die Grundbausätze GAL-K oder DO-S
verwendet werden.
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Querschnitt und für
2
mehr erfor-

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Diese Anleitung auch für:

Ga-x

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