Temperaturen oder starken Lichtquellen aus. Bei einer zweckwidrigen Verwendung, selbst angebrachten Veränderungen oder selbst ausgeführten Reparaturen verfallen alle Garantiebestimmungen. Marmitek übernimmt bei einer falschen Verwendung des Produkts oder bei einer anderen Verwendung des Produktes als für den vorgesehenen Zweck keinerlei Produkthaftung. Marmitek übernimmt für Folgeschäden keine andere Haftung als die...
Bluetooth USB Dongle versehener PC oder Laptop sein, ein Bluetooth fähiges Mobiltelefon, Android Telefon, Android Tablet, iPhone, iPad oder Mac. Die Reichweite des BoomBoom 160 beträgt zirka 10 Meter, sodass Sie Ihre Musik im gleichen oder angrenzenden Raum regeln können.
ERSTES SETUP ÜBER BLUETOOTH Schalten Sie den BoomBoom 160 ein, indem Sie leicht auf das Schaltbrett tippen. Die Oberseite fährt jetzt hoch. Warten Sie etwa 10 Sekunden. Der Lautsprecher geht nun in den Pairing Modus und wird einen “Biep“ Ton produzieren.
Schalten Sie den BoomBoom 160 aus, indem Sie das Schaltbrett wieder hinunterdrücken. Die LED Beleuchtung erlischt nun. EINSCHALTEN Schalten Sie den BoomBoom 160 ein, indem Sie leicht auf das Schaltbrett tippen. Die Oberseite fährt jetzt hoch. Nun wird der BoomBoom 160 automatisch Verbindung zum zuletzt verwendeten Gerät an das er gekoppelt war, aufnehmen.
Nachdem der Akku völlig aufgeladen ist, hält dieser ca. 4 Stunden oder 5-6 Stunden über einen Audiokabelanschluss. Sie können den BoomBoom 160 auch mit dem Micro USB Kabel an einen PC, Mac oder USB Netzteil verbinden. Der Akku bleibt dann aufgeladen.
Weg stehende Hindernisse ein. Kann ich mehrere Geräte mit meinem BoomBoom 160 verbinden? Es können bis zu 8 Geräte mit Ihrem BoomBoom 160 verbunden werden. Wenn der BoomBoom 160 eingeschaltet wird, wird er automatisch die zuletzt verwendete Gegenstelle verbinden. Sie haben noch Fragen, die im Obigen nicht beantwortet wurden? Schauen Sie dann auf www.marmitek.com...
DECLARATION OF CONFORMITY Hereby, Marmitek BV, declares that this BoomBoom 160 is in compliance with the essential requirements and other relevant provisions of the following Directives: Directive 1999/5/EC of the European Parliament and of the Council of 9 March 1999 on...