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Umrüstung, Wartung, Instandsetzung - Schaeff SKL 823 Basic Betriebsanleitung

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2.16 Umrüstung, Wartung, Instandsetzung
Erdbaumaschinen dürfen nur unter Leitung
einer
vom
Unternehmer
geeigneten Person und unter Beachtung der
Betriebsanleitung des Herstellers umgerüstet,
gewartet oder repariert werden.
Nach
jeder
Umrüstung
werkzeugen hat der Fahrer sich von der
korrekten Befestigung bzw. Verriegelung des
Schnellwechslers zu überzeugen.
Arbeiten, z. B. an
• Bremsanlagen,
• Lenkanlagen,
• Hydraulikanlagen und
• Elektroanlagen
der
Maschine
dürfen
ausgebildetem
Fachpersonal
werden.
Die Standsicherheit muß bei allen Arbeiten an
der Maschine jederzeit gewährleistet sein.
Die Arbeitseinrichtung ist durch Absetzen auf
den Boden oder gleichwertige Maßnahmen,
z.B.
Zylinderstützen,
Bewegung zu sichern. Bei laufendem Motor
darf
der
ungesicherte
knickgelenkten Ladern nicht betreten werden.
Zum Aufbocken der Erdbaumaschine sind
Hubgeräte
so
anzusetzen,
Abrutschen verhindert wird. Schrägstellungen
der Heber oder deren schräges Ansetzen ist
zu vermeiden.
Angehobene Erdbaumaschinen sind durch
Unterbauen, z. B. mit Kreuzstapeln aus
Bohlen oder Kanthölzern oder stählernen
Abstützböcken, zu sichern.
Erdbaumaschinen,
Arbeitseinrichtungen angehoben wurden, sind
unmittelbar nach dem Anheben standsicher
zu unterbauen. Arbeiten unter hochgestellten
Maschinen, die nur durch die Hydraulik
gehalten werden, sind verboten.
Vor
allen
Wartungs-
etzungsarbeiten
sind
stillzusetzen. Von dieser Forderung darf nur
bei Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten
abgewichen werden, die ohne Antrieb nicht
durchgeführt werden können.
SKL 823 Basic
bestimmten,
von
Arbeits-
nur
von
hierfür
ausgeführt
Stützböcke,
gegen
Knickbereich
von
daß
ein
die
mit
und
Instands-
die
Antriebsmotore
Sicherheit und Unfallverhütung 2
Bei Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
an der Hydraulikanlage ist diese drucklos zu
machen.
Dazu
ist
Antriebsmotor die Arbeitseinrichtung auf den
Boden abzusetzen und alle hydraulischen
Steuerhebel solange zu betätigen bis die
Hydraulikanlage drucklos ist.
Vor Arbeiten an der Elektroanlage oder bei
Lichtbogenschweißungen am Gerät muß der
Anschluß zur Batterie unterbrochen werden.
Beim Abklemmen der Batterie ist zuerst der
Minuspol, dann der Pluspol abzuklemmen.
Beim
Anklemmen
Reihenfolge vorzugehen.
Bei Instandhaltungsarbeiten im Bereich der
Batterie ist diese mit isolierendem Material
abzudecken; Werkzeug darf nicht auf der
Batterie abgelegt werden.
Schutzeinrichtungen bewegter Maschinenteile
dürfen nur bei stillgesetztem und gegen
unbefugtes Ingangsetzen gesichertem Antrieb
geöffnet
oder
Schutzeinrichtungen sind z. B. Motorklappen,
Türen, Schutzgitter, Verkleidungen.
Nach Beendigung von Montage-, Wartungs-
oder Instandsetzungsarbeiten müssen alle
Schutzeinrichtungen wieder ordnungsgemäß
angebracht werden.
Schweißarbeiten an tragenden Teilen von
Erdbaumaschinen
dürfen
Rücksprache mit dem Hersteller nach den
anerkannten
Regeln
ausgeführt werden.
An Schutzaufbauten (ROPS, FOPS) dürfen
keine Schweißungen oder Bohrungen vorge-
nommen werden.
Veränderungen, z. B. Schweißungen an der
Hydraulikanlage dürfen nur mit Erlaubnis des
Herstellers durchgeführt werden.
Vor
Beginn
von
Hydraulikanlage muß der Betriebs-, Steuer-,
Stau- und der Tankinnendruck abgebaut
werden.
bei
abgestelltem
ist
in
umgekehrter
entfernt
werden.
nur
nach
der
Schweißtechnik
Arbeiten
an
der
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