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Arbeiten In Der Nähe Von Elektrischen Freileitungen; Einsatz In Geschlossenen Räumen; Arbeitsunterbrechungen - Schaeff SKL 823 Basic Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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2 Sicherheit und Unfallverhütung
2.13 Arbeiten in der Nähe von elektrischen
Freileitungen
Bei der Arbeit mit Erdbaumaschinen in der
Nähe
elektrischer
Fahrleitungen muß zwischen diesen und der
Erdbaumaschine
Arbeitseinrichtungen
Nennspannung der Freileitung abhängiger
Sicherheitsabstand eingehalten werden, um
einen Stromübertritt zu vermeiden. Dies gilt
auch für den Abstand zwischen diesen
Leitungen
und
Anbaugeräten
angeschlagenen Lasten.
Die
vorgeschriebenen
sind einzuhalten:
Nennspannung
in Volt
- 1000 V
über 1 kV - 110 kV
über 110 kV - 220 kV
über 220 kV - 380 kV
unbekannte
Nennspannung
Dabei müssen auch alle Arbeitsbewegungen
von Erdbaumaschinen, z. B. die Stellung der
Arbeitseinrichtung und die Abmessungen von
Lasten
berücksichtigt
Bodenunebenheiten,
Erdbaumaschine schräg gestellt wird und
damit näher an Freileitungen kommt, sind zu
beachten.
Bei Wind können sowohl Freileitungen als
auch Arbeitseinrichtungen ausschwingen und
dadurch den Abstand verringern.
Kann
ein
ausreichender
elektrischen Freileitungen und Fahrleitungen
nicht
eingehalten
Unternehmer im Einvernehmen mit dem
Eigentümer oder Betreiber der Leitungen
andere
Sicherheitsmaßnahmen
Stromübertritt durchzuführen.
12
Freileitungen
und
und
ihren
ein
von
der
sowie
Sicherheitsabstände
Sicherheitsabstan
d in Meter
1,0
3,0
4,0
5,0
5,0
werden.
Auch
durch
welche
die
Abstand
von
werden,
hat
der
gegen
Das kann, z.B. durch
• Abschalten des Stromes,
• Verlegen der Freileitung,
• Verkabelung oder
• Begrenzung
des
Erdbaumaschine erreicht werden.
2.14 Einsatz in geschlossenen Räumen
Werden Erdbaumaschinen in geschlossenen
Räumen
eingesetzt,
ausreichend zu belüften und die gesonderten
Vorschriften zu befolgen.

2.15 Arbeitsunterbrechungen

Vor Arbeitspausen und Arbeitsschluß hat der
Fahrer die Erdbaumaschine auf tragfähigem
und
möglichst
ebenem
abzustellen
und
unbeabsichtigte Bewegung zu sichern.
Vor Arbeitspausen und Arbeitsschluß hat der
Fahrer die Arbeitseinrichtungen so auf den
Boden abzusetzen oder zu sichern, daß sie
nicht in Bewegung geraten können.
Ist die Arbeitseinrichtung nicht abgesetzt oder
gesichert,
darf
Erdbaumaschine nicht verlassen.
Erdbaumaschinen dürfen nur dort abgestellt
werden, wo sie kein Hindernis z.B. für den
öffentlichen Straßen- oder Baustellenverkehr
darstellen. Gegebenenfalls sind sie durch
Warneinrichtungen,
z.
Signalschnüre, Blink- oder Warnleuchten zu
sichern.
Vor dem Verlassen des Bedienungsstandes
hat der Fahrer alle Bedienungseinrichtungen
in Nullstellung zu bringen, die Arbeitshydraulik
abzuschalten und die Bremsen festzustellen.
Entfernt
sich
der
Erdbaumaschine,
hat
Antriebsmotore
stillzusetzen
unbefugtes Ingangsetzen zu sichern (z.B.
Zündschlüssel abziehen).
Arbeitsbereiches
von
sind
diese
Räume
Untergrund
zuverlässig
gegen
der
Fahrer
die
B.
Warndreiecke,
Fahrer
von
der
er
vorher
die
und
gegen
SKL 823 Basic

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