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• Das Einsetzen entgegen der gültigen Richtlinien bezüglich des Unfallverhütungsschutzes auf
der Arbeit;
• Mängel bei den vorgesehenen Wartungseingriffen;
• Abänderungen oder Eingriffe die vom Hersteller nicht genehmigt wurden;
• Einsatz von nicht originalen oder für das Maschinenmodell nicht geeignete Ersatz- oder
Zubehörteilen;
• Reparaturen, die von einem nicht spezialisierten Techniker durchgeführt worden sind.

1.1 GARANTIEBEDINGUNGEN

Die Garantie besitzt eine Laufzeit von 24 Monaten, gültig ab dem Verkaufsdatum, aufgeführt auf
einem steuerlichen Beleg( Kassenschein, Rechnung, usw.), unter der Voraussetzung, daß das, den
Maschinenunterlagen beiliegende Garantiezertifikat vollständig ausgefüllt und innerhalb von 10
Tagen ab Erwerbsdatum an der Hersteller geschickt wird.
Der Erwerber hat ausschließlich Anspruch auf den Ersatz der Teile, die nach Einschätzung des
Herstellers oder einer von diesem dazu berechtigten Person, Material- oder Herstellungsfehler
aufweisen, unter Ausschluß auf Ersatzansprüche jeglicher Art, die auf direkte oder indirekte
Schäden oder sonstiger Natur zurückzuführen sind.
Die Unkosten für Arbeitskraft, Verpackung und Transport gehen zu Lasten des Erwerbers.
Das Produkt, welches dem Hersteller zwecks Reparaturen unter Garantie zugestellt wird, muß
über alle Originalbestandteile verfügen und unverletzt sein. Anderenfalls wird jegliche Forderung
auf Garantieansprüche abgewiesen.
Die ausgetauschten Teile werden Eigentum des Herstellers.
Eventuelle Schäden oder Brüche, die sich während oder nach der Garantiezeit einstellen, verleihen
keinerlei Berechtigung für eine Zahlungseinstellung, noch für irgendwelche andere Stundungen.
Der Austausch der Maschine wird in der Garantie nicht vorgesehen und die Garantie verfällt
automatisch in dem Moment, indem die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten
werden.
Von der Garantie ausgeschlossen sind:
• direkte oder indirekte Schäden oder Schäden sonstiger Natur, die auf ein Herunterfallen, auf
fehlerhaften Einsatz der Maschine und auf Nichtbeachtung der Vorschriften bezüglich der
Sicherheit, der Installation und der Wartungseingriffe entstanden sind, die im vorliegenden
Handbuch und im Handbuch, für einen gegebenenfalls installierten Explosionsmotor,
aufgeführt sind;
• Schäden infolge eines Maschinenstillstands zwecks Reparaturen;
• Alle diejenigen Teile, die während einer normalen Anwendung dem Verschleiß unterliegen;
• Alle diejenigen Teile, die sich auf Grund von Nachlässigkeit oder Fahrlässigkeit während der
Benutzung, als defekt erweisen;
• alle Schäden, die auf den Einsatz von nicht originalen oder nicht ausdrücklich vom
Hersteller genehmigten Ersatz- oder Zubehörteilen und auf Reparaturen, die von einem nicht
spezialisierten Techniker durchgeführt worden sind, zurückzuführen sind;
• Schäden, die auf eine unkorrekte Stromversorgung oder auf den Einsatz von nicht
angemessenen Kraftstoffen zurückzuführen sind.
Jegliche Verletzung der Maschine, vor allem die der Sicherheitsvorrichtungen und die der
Einschränkung des Maximaldruckes führen zur Nichtigkeit der Garantie und befreien den
Hersteller von jeglicher Verantwortung.
Der Hersteller behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen anzubringen, die er für notwendig
hält um die Eigenschaften des Produktes zu verbessern, ohne Verpflichtung diese Änderungen an
Geräten vornehmen zu müssen, die er zuvor geliefert hat oder die sich in Lieferung befinden.
Alles, im vorliegenden Paragraphen aufgeführte schließt jede zuvor ausgedrückte oder
selbstverständliche Bedingung aus.
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