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Eg-Konformitätserklärung Zu Maschinen; Hinweise Für Den Installationstechniker; Allgemeine Sicherheitsvorschriften - Faac 615Bpr Handbuch

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Inhaltsverzeichnis
EG-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG ZU MASCHINEN
Hersteller:
FAAC S.p.A.
Adresse:
Via Benini, 1
erklärt hiermit,
daß:
die Schranke Mod. 615BPR.
• zum Einbau in eine Maschine oder mit anderen Maschinen zu einer Maschine im Sinne der Richtlinie 89/392/EWG
und deren Änderungen 91/368/EWG, 93/447EWG, 93/68/EWG vorgesehen ist.
• den wesentlichen Sicherheitsbestimmungen folgender anderer EG-Richtlinien entspricht:
73/23/EWG und nachträgliche Änderung 93/68/EWG
89/336/EWG und nachträgliche Änderung 92/31/EWG sowie 93/68/EWG
und erklärt außerdem, daß die Inbetriebnahme solange untersagt ist, bis die Maschine, in welche diese
Maschine eingebaut wird oder von der sie ein Bestandteil ist, den Bestimmungen der Richtlinie 89/392/EWG
sowie deren nachträglichen Änderungen entspricht.
Bologna, den 03. März, 2006
HINWEISE FÜR DEN INSTALLATIONSTECHNIKER
1) ACHTUNG! Zur persönlichen Sicherheit sollten die Anleitungen in allen
Teilen befolgt werden. Eine fehlerhafte Installation bzw. Verwendung
des Produkts kann zu schweren Verletzungen führen.
2) Vor Installation des hierin beschriebenen Produktes die Anleitungen
aufmerksam durchlesen und aufbewahren.
3) Verpackungsstoffe (Kunststoff, Styropor usw.) stellen eine
Gefahrenquelle für Kinder dar und sind daher außerhalb ihrer
Reichweite zu verwahren.
4) Die Installationsanleitungen für künftigen Bedarf aufbewahren.
5) Vorliegendes Produkt ist ausschließlich für den in dieser Dokumentation
angegebenen Zweck entwickelt und gefertigt worden. Nicht
ausdrücklich erwähnte Einsätze können die Fehlerfreiheit des Produktes
beeinträchtigen bzw. eine Gefahrenquelle darstellen.
6) FAAC Spa lehnt jedwede Haftung bei unsachgemäßem und
bestimmungsfremdem Gebrauch des Antriebs ab.
7) Das Produkt nicht in Ex-Bereichen anwenden: Brennbare Gase oder
Rauchemissionen sind ein schwerwiegendes Sicherheitsrisiko.
8) Die Anlage sollte in Übereinstimmung mit den Vorgaben der folgenden
Normen erstellt werden: EN12604, EN12605, EN12453, EN12445 mit
Ausnahme der Anlagen, die ausschließlich für Fahrzeuge genutzt
werden. Bei diesen ist jedoch in jedem Falle die entsprechende
Beschilderung, die eine ausschließliche Nutzung durch Fahrzeuge
ausweist, anzubringen.
In den Ländern, die nicht zur europäischen Union gehören, sind neben
den nationalen gesetzlichen Bezugsnormen für die Gewährleistung
eines ausreichenden Sicherheitsniveaus die oben aufgeführten
Normen zu beachten.
9) FAAC kann nicht für die Mißachtung des technischen Stands bei der
Herstellung der anzutreibenden Tore haftbar gemacht werden, desto
weniger
für
die
während
Strukturverformungen.
10) Vor jeglichen Arbeiten an der Anlage unbedingt die Stromversorgung
unterbrechen.
11) Das Versorgungsnetz des Antriebs ist durch einen allpoligen Schalter
(gemäß EG-Richtlinie 89/392/EWG, Anhang II, Teil B)
40069 - Zola Predosa BOLOGNA-ITALIEN
Der Geschäftsführer

ALLGEMEINE SICHERHEITSVORSCHRIFTEN

der
Nutzung
auftretenden
A. Bassi
mit Kontaktöffnungsabstand von mindestens 3 mm zu schützen. Als
Alternative kann ein 6A Schutzschalter mit allpoliger Unterbrechung
verwendet werden.
12) Der elektrischen Anlage einen Fehlerstromschutzschalter mit 0,03A
Auslöseschwelle vorschalten.
13) Den Erdschluß auf Wirksamkeit überprüfen und anschließend mit dem
Tor verbinden. Grün/gelbes Antriebskabel ebenfalls erden.
14) Das eigensichere Einklemmschutz-System der Anlage mit
Drehmomentüberwachung
Sicherheitsvorrichtungen ergänzt werden.
15) Mit den Sicherheiten (z.B. Lichtschranken, pneumatische Kontaktleisten
usw.) werden Gefahrenbereiche vor mechanischen Bewegungsrisiken
wie Einklemmen, Mitreißen und Scheren geschützt.
16) Zu jeder Anlage gehört außerdem mindestens eine Leuchtmeldung
(z.B. FAAC LAMP, MINILAMP usw.) sowie ein entsprechendes Warnschild
an der Torkonstruktion und die unter 15) genannten Sicherheiten.
17) FAAC lehnt jegliche Haftung in punkto Sicherheit und korrekte
Antriebsfunktion ab, falls die Anlage mit Fremdkomponenten
ausgerüstet ist.
18) Zur Wartung ausschließlich FAAC-Originalteile verwenden.
19) Änderungen an Komponenten des Antriebssystems sind untersagt.
20) Der Installationstechniker soll sämtliche Informationen zur
Notentriegelung des Systems erteilen und dem Anwender die dem
Produkt beigestellten Anleitungen aushändigen.
21) Kinder oder Erwachsene sind während des Betriebs vom Produkt
fernzuhalten.
22) Funksteuerungen oder andere Impulsgeber dürfen nicht von Kindern
gehandhabt werden, damit keine unbeabsichtigte Bedienung des
Antriebs erfolgt.
23) Der Anwender darf keine eigenmächtigen Reparaturen oder Eingriffe
vornehmen, sondern damit ausschließlich Fachpersonal.
24) Alle weiteren, nicht ausdrücklich in dieser Anleitung vorgesehenen
Maßnahmen sind untersagt.
23
muß
stets
durch
andere
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