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MINIMAMP GMA100
2. Das Gerät muss sodann zusammen mit der Reparaturnummer im Originalkarton eingesandt werden. Die
Firma BEHRINGER wird Ihnen mitteilen, wohin das Gerät einzusenden ist.
3. Unfreie Sendungen werden nicht akzeptiert.
1. Garantieleistungen werden nur erbracht, wenn zusammen mit dem Gerät die Kopie der Originalrechnung bzw.
der Kassenbeleg, den der Händler ausgestellt hat, vorgelegt wird. Liegt ein Garantiefall vor, wird das Produkt
grundsätzlich repariert oder ersetzt.
2. Falls das Produkt verändert oder angepasst werden muss, um den geltenden nationalen oder örtlichen
technischen oder sicherheitstechnischen Anforderungen des Landes zu entsprechen, das nicht das Land ist,
für das das Produkt ursprünglich konzipiert und hergestellt worden ist, gilt das nicht als Material- oder Herstel-
lungsfehler. Die Garantie umfasst im übrigen nicht die Vornahme solcher Veränderungen oder Anpassungen
unabhängig davon, ob diese ordnungsgemäß durchgeführt worden sind oder nicht. Die Firma BEHRINGER
übernimmt im Rahmen dieser Garantie für derartige Veränderungen auch keine Kosten.
3. Die Garantie berechtigt nicht zur kostenlosen Inspektion oder Wartung bzw. zur Reparatur des Gerätes,
insbesondere wenn die Defekte auf unsachgemäße Benutzung zurückzuführen sind. Ebenfalls nicht vom
Garantieanspruch erfasst sind Defekte an Verschleißteilen, die auf normalen Verschleiß zurückzuführen
sind. Verschleißteile sind insbesondere Fader, Crossfader, Potentiometer, Schalter/Tasten, Röhren, Gitar-
rensaiten, Leuchtmittel und ähnliche Teile.
4. Auf dem Garantiewege nicht behoben werden des weiteren Schäden an dem Gerät, die verursacht
worden sind durch:
unsachgemäße Benutzung oder Fehlgebrauch des Gerätes für einen anderen als seinen normalen
Zweck unter Nichtbeachtung der Bedienungs- und Wartungsanleitungen der Firma BEHRINGER;
den Anschluss oder Gebrauch des Produktes in einer Weise, die den geltenden technischen oder
sicherheitstechnischen Anforderungen in dem Land, in dem das Gerät gebraucht wird, nicht entspricht;
Schäden , die durch höhere Gewalt oder andere von der Firma BEHRINGER nicht zu vertretende
Ursachen bedingt sind.
5. Die Garantieberechtigung erlischt, wenn das Produkt durch eine nicht autorisierte Werkstatt oder durch
den Kunden selbst repariert bzw. geöffnet wurde.
6. Sollte bei Überprüfung des Gerätes durch die Firma BEHRINGER festgestellt werden, dass der vorlie-
gende Schaden nicht zur Geltendmachung von Garantieansprüchen berechtigt, sind die Kosten der Über-
prüfungsleistung durch die Firma BEHRINGER vom Kunden zu tragen.
12
§ 5 GARANTIEBESTIMMUNGEN
5. GARANTIE

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