Bitte wenden Sie sich bei Gewährleistungsansprüchen zunächst
unmittelbar an den Händler, bei dem Sie das Gerät erworben
haben, oder auch gleich an unseren Servicepartner. Der Händler
wird Ihr Gerät entweder reparieren oder austauschen, oder er
wird Ihnen eine für das Gerät spezialisierte Serviceadresse
nennen.
Falls Sie Ihr Gerät einschicken, vergessen Sie Ihre Kaufquittung
als Nachweis über das Kaufdatum nicht und beschreiben Sie bitte
den aufgetretenen Fehler möglichst genau.
Elektroschrottgesetz und Recycling
Europäische Gesetze verbieten das Entsorgen von
defekten oder nicht mehr brauchbaren Geräten über den
Hausmüll. Sollten Sie eines Tages Ihr Gerät entsorgen
wollen, dann geben Sie es bitte nur bei den überall
eingerichteten kommunalen Sammelstellen zum Recycling ab.
Dieses Sammelsystem wird von der Industrie finanziert und
sichert auch die umweltgerechte Entsorgung und das Recycling
wertvoller Rohstoffe.
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