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Panasonic X70 Bedienungsanleitung Seite 135

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EU-Garantie und Lizenzen
EU/EWR-Garantie: Gültige Bedingungen für andere Länder als das ursprüngliche
Verkaufsland.
Sollte der Käufer das Gerät schadhaft finden, so ist er aufgefordert, mit der entsprechenden
Verkaufsgesellschaft oder auf Landesebene zuständigen Vertretung in dem EU/EWR-Land, in dem diese
Garantie in Anspruch genommen wird, Kontakt aufzunehmen und diese Garantie zusammen mit einem
datierten Verkaufsbeleg vorzulegen. Die entsprechenden Angaben können dem „Product Service Guide"
entnommen oder bei einem autorisierten Händler erfragt werden. Der Käufer wird daraufhin informiert, ob:
(i) die Vertragsgesellschaft oder die auf Landesebene zuständige Vertretung die Reparaturleistung erbringt,
oder
(ii) die Verkaufsgesellschaft oder die auf Landesebene zuständige Vertretung die Versendung des Gerätes in
das EU/EWR-Land, in dem das Gerät ursprünglich verkauft wurde, übernimmt, oder
(iii) der Käufer selbst das Gerät zu der Verkaufsgesellschaft oder der auf Landesebene zuständigen
Vertretung in das EU/EWR-Land sendet, in dem das Gerät ursprünglich verkauft wurde.
Sollte es sich bei dem Gerät um ein Produktmodell handeln, das üblicherweise von der Verkaufsgesellschaft
oder der auf Landesebene zuständigen Vertretung in dem Land der Benutzung geliefert wird, dann sollte das
Gerät mit der vorliegenden Garantiekarte und dem Nachweis des Kaufdatums auf Risiko und auf Kosten des
Käufers an diese Verkaufsgesellschaft oder an diese Vertretung, die dann die Reparaturleistungen
übernimmt, gesandt werden. In einigen Ländern wird die zuständige verbundene Verkaufsgesellschaft oder
die auf Landesebene zuständige Vertretung Händler oder autorisierte Servicestellen benennen, die die
Reparaturen ausführen.
Sollte es sich bei dem Gerät um ein Produktmodell handeln, das normalerweise nicht in dem Benutzungsland
verkauft wird, oder sollten die inneren oder äußeren technischen Spezifikationen des Gerätes sich von denen
des im Benutzungsland üblichen Modells unterscheiden, so ist die Verkaufsgesellschaft oder die auf
Landesebene zuständige Vertretung u.U. in der Lage, die Garantiereparaturleistung mit Ersatzteilen aus dem
ursprünglichen Verkaufsland des Gerätes durchzuführen. Es kann sich jedoch als notwendig erweisen, die
Garantiereparaturleistung durch die Verkaufsgesellschaft oder die auf Landesebene zuständige Vertretung
im ursprünglichen Verkaufsland durchführen zu lassen.
In beiden Fällen muss der Käufer die vorliegende Garantiekarte und den Nachweis des Kaufdatums
erbringen. Der notwendige Transport sowohl des Gerätes als auch seiner Ersatzteile wird auf Risiko und auf
Kosten des Käufers durchgeführt. Infolgedessen kann es zu einer Verzögerung der Reparaturleistungen
kommen.
In Fällen, in denen der Verbraucher das Gerät zur Reparatur zur Verkaufsgesellschaft bzw. auf Landesebene
zuständigen Vertretung im Benutzungsland des Geräte sendet, werden die Leistungen zu den Bedingungen
(einschließlich der Garantiefrist) erbracht, die für dasselbe Modell des Gerätes im Benutzungsland gültig sind,
nicht zu den Bedingungen im EU/EWR-Land, in dem das Gerät ursprünglich gekauft wurde. In Fällen, in
denen der Verbraucher das Gerät zur Reparatur zu der Verkaufsgesellschaft bzw. auf Landesebene
zuständigen Vertretung in das EU/EWR-Land verschickt, in dem das Gerät ursprünglich gekauft wurde, so
werden die Reparaturleistungen zu den dort gültigen Bedingungen erbracht.
Einige Produktmodelle bedürfen für eine betriebsgerechte Leistung oder für sicheren Gebrauch in anderen
EU/EWR-Ländern eine Anpassung in Übereinstimmung mit obligatorischen oder empfohlenen
Bestimmungen bez. Betriebsspannung, Betriebssicherheit oder technischen Normen. Für bestimmte
Produkte können die Kosten einer solchen Anpassung erheblich sein. Es mag sich auch als schwierig
erweisen, den Bestimmungen bez. Betriebsspannung, Betriebssicherheit oder technischen Normen Genüge
zu leisten. Es wird dem Käufer nachdrücklich empfohlen, sich über diese örtlichen technischen und
sicherheitsbezogenen Faktoren zu erkundigen, bevor er das Gerät in einem anderen EU/EWR-Land benutzt.
Diese Garantie deckt nicht die Kosten einer Anpassung an örtliche Vorschriften bez. Betriebsspannung,
Betriebssicherheit oder anderen technischen Normen. Die Verkaufsgesellschaft bzw. auf Landesebene
zuständige Vertretung ist u.U. in der Lage, für bestimmte Produktmodelle die notwendigen Anpassungen auf
Kosten des Käufers durchzuführen. Es ist jedoch aus technischen Gründen nicht möglich, alle
Produktmodelle an örtliche Bestimmungen bez. Betriebsspannung, Betriebssicherheit oder andere
technische Normen anzupassen. Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass Anpassungen die Leistungen
des Gerätes beeinträchtigen.
Wenn der Käufer nach Ansicht der Verkaufsgesellschaft bzw. auf Landesebene zuständigen Vertretung in
dem Land, in dem das Gerät benutzt wird, die Anpassung an örtliche Vorschriften bez. Betriebsspannung,
Betriebssicherheit und anderen technischen Normen ordnungsgemäß durchgeführt hat, so wird jede
nachfolgende Garantiereparaturleistung zu obigen Bedingungen ausgeführt. Voraussetzung ist jedoch, dass
der Käufer die Art der Anpassung klarstellt, sofern sie für die Reparatur relevant ist. (Der Verkäufer sollte ein
angepasstes Gerät nicht zur Reparatur an die Verkaufsgesellschaft oder auf Landesebene zuständige
Vertretung im Land des ursprünglichen Verkaufs zurücksenden, falls die Reparatur im Zusammenhang mit
der Anpassung steht.)
Diese Garantie ist nur gültig in Gebieten, die zur Europäischen Union (EU) bzw. zum Europäischen
Wirtschaftsraum (EWR) gehören.
Bitte bewahren Sie diese Garantiekarte mit Ihrer Kaufquittung auf.
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