Lizenzvereinbarung für Cubase AI 4
6. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
YAMAHA GEHT DIE NACHFOLGEND SPEZIFIZIERTE
VERPFLICHTUNG EIN, DIE VERWENDUNG DER SOFTWARE
UNTER DEN GENANNTEN BEDINGUNGEN ZU ERLAUBEN.
YAMAHA ÜBERNIMMT IHNEN GEGENÜBER ODER
GEGENÜBER DRITTEN IN KEINEM FALL DIE HAFTUNG FÜR
IRGENDWELCHE SCHÄDEN EINSCHLIESSLICH, JEDOCH
NICHT BESCHRÄNKT AUF DIREKT ODER BEILÄUFIG
ENTSTANDENE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN,
AUFWENDUNGEN, ENTGANGENE GEWINNE,
DATENVERLUSTE ODER ANDERE SCHÄDEN, DIE INFOLGE
DER VERWENDUNG, DES MISSBRAUCHS ODER DER
UNMÖGLICHKEIT DER VERWENDUNG DER SOFTWARE
ENTSTEHEN KÖNNEN, SELBST WENN YAMAHA ODER EIN
AUTHORISIERTER HÄNDLER AUF DIE MÖGLICHKEIT
SOLCHER SCHÄDEN AUFMERKSAM GEMACHT WURDE.
In keinem Fall überschreiten Ihre Ansprüche gegen Yamaha
aufgrund von Schäden, Verlusten oder Klageansprüchen (aus
Vertrag, Schadensersatz oder anderen) den Kaufpreis der
SOFTWARE.
7. SOFTWARE DRITTER
Möglicherweise werden der SOFTWARE Daten und Software
Dritter beigefügt („SOFTWARE DRITTER"). Wenn in der
schriftlichen Dokumentation oder der die Software
begleitenden elektronischen Daten irgendwelche Software und
Daten von Yamaha als SOFTWARE DRITTER bezeichnet wird,
erkennen Sie die Bestimmungen aller mit der SOFTWARE
DRITTER mitgelieferten Vereinbarungen an und erkennen an,
dass der Hersteller der SOFTWARE DRITTER verantwortlich ist
für etwaige Garantien oder Haftungen für die SOFTWARE
DRITTER. Yamaha ist in keiner Weise verantwortlich für die
SOFTWARE DRITTER oder deren Gebrauch durch Sie.
· Yamaha gibt keine ausdrücklichen Zusicherungen und
vertraglichen Haftungen bezüglich der SOFTWARE
DRITTER. ZUSÄTZLICH VERNEINT YAMAHA
AUSDRÜCKLICH ALLE STILLSCHWEIGENDEN
Lizenzvereinbarung für Cubase AI 4
Software-Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA)
Allgemeines
Alle Rechte am geistigen Eigentum der Software stehen der Steinberg Media Technologies GmbH (nachfolgend „Steinberg")
und ihren Lieferanten zu. Steinberg erlaubt Ihnen nur im Rahmen dieser Vertragsbestimmungen die Software zu kopieren,
herunter zu laden, zu installieren und zu verwenden. Das Produkt enthält möglicherweise eine Produktaktivierung zum
Schutz vor unrechtmäßiger Vervielfältigung, die eine Verwendung der Software dauerhaft nur nach vollständig
abgeschlossenem Aktivierungsvorgang erlaubt. Die Software kann nur zusammen mit dem Steinberg Key (Dongle) und/
oder Soft-eLicenser benutzt werden; die OEM Software kann nur nach der Produktregistrierung und die Trial Version Software
kann nur für eine Laufzeit von 30 Tagen benutzt werden. Support und die Berechtigung zu Upgrades oder Updates besteht
nur nach einer persönlichen Produktregistrierung; nicht hingegen für Trial Version Software. Für die Aktivierung und
Registrierung ist ein Internetzugang erforderlich.
Nachfolgend sind die Vertragsbedingungen für die Benutzung von Software / Hardware der Firma Steinberg durch Sie, den
Endverbraucher (im folgenden Lizenznehmer genannt), aufgeführt. Durch die Installation der Software auf Ihren Computer
erklären Sie sich mit diesen Vertragsbedingungen einverstanden. Lesen Sie deshalb den nachfolgenden Text vollständig und
genau durch. Wenn Sie mit den Vertragsbedingungen nicht einverstanden sind, dürfen Sie diese Software nicht installieren.
Geben Sie in diesem Fall das Produkt (einschl. allen schriftlichen Materials, der kompletten unbeschädigten Verpackung
sowie mitgelieferten Hardware) unverzüglich, aber spätestens innerhalb von 14 Tagen gegen Kostenerstattung dort zurück,
wo Sie das Produkt erworben haben.
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Benutzerhandbuch
GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT
BESCHRÄNKT AUF, STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN
AUF ALLGEMEINE GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER DIE
TAUGLICHKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK DER
SOFTWARE DRITTER.
· Yamaha bietet Ihnen keinen Service oder Hilfestellung zu der
SOFTWARE DRITTER.
· Yamaha übernimmt Ihnen gegenüber oder gegenüber
Dritten in keinem Fall die Haftung für irgendwelche Schäden
einschließlich, jedoch nicht beschränkt, auf direkt oder
beiläufig entstandene Schäden oder Folgeschäden,
Aufwendungen, entgangene Gewinne, Datenverluste oder
andere Schäden, die infolge der Verwendung, des
Missbrauchs oder der Unmöglichkeit der Verwendung der
SOFTWARE DRITTER entstehen können.
8. ALLGEMEINES
Diese Vereinbarung ist im Einklang mit dem japanischen Recht
zu interpretieren und wird von diesem beherrscht, ohne einen
Bezug auf jegliche Prinzipien eines Rechtskonfl ikts
herzustellen. Alle Rechtsstreitigkeiten und -verfahren sind am
Tokyo District Court in Japan durchzuführen. Falls aus
irgendeinem Grund Teile dieser Lizenzvereinbarung von einem
zuständigen Gericht für unwirksam erklär t werden sollten, dann
sollen die übrigen Bestimmungen der Lizenzvereinbarung
weiterhin voll wirksam sein.
9. VOLLSTÄNDIGKEIT DER VEREINBARUNG
Diese Lizenzvereinbarung stellt die Gesamtheit der
Vereinbarungen in Bezug auf die SOFTWARE und alle
mitgelieferten schriftlichen Unterlagen zwischen den Par teien
dar und ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen schriftlichen
oder mündlichen Übereinkünfte oder Vereinbarungen in Bezug
auf diese Thematik. Zusätze oder Änderungen dieser
Vereinbarung sind nicht bindend, wenn Sie nicht von einem
vollständig authorisierten Repräsentanten von Yamaha
unterzeichnet sind.
Steinberg