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Softwarelizenzvereinbarung - Develop ineo+ 200 Kurzanleitung

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9.2

Softwarelizenzvereinbarung

Dieses Paket enthält das folgende von Develop GmbH bereitgestellte Material: Software als Teil des
Druckersystems, digital verschlüsselte maschinenlesbare Umriss-Schriften, kodiert in einem Spezialformat
und in verschlüsselter Form ("Schriftprogramme"), sonstige Software für Computersysteme zur Verwendung
in Verbindung mit der Druckersoftware ("Hostsoftware") und erklärendes schriftliches Material
("Dokumentation"). Der Begriff "Software" wird für Druckersoftware, Schriftprogramme und Hostsoftware
verwendet und umfasst alle Aktualisierungen, modifizierten Versionen, Zusätze und Kopien der Software.
Sie erhalten die Lizenz für diese Software unter der Bedingung der Annahme dieser Vereinbarung.
Develop GmbH erteilt Ihnen eine nicht exklusive Unterlizenz für die Nutzung von der Software und
Dokumentation, wenn Sie Folgendem zustimmen:
1.
Die Druckersoftware und die zugehörigen Imaging-Schriftprogramme dürfen ausschließlich in
Verbindung mit dem lizenzierten Ausgabegerät für firmeninterne Zwecke verwendet werden.
2.
Zusätzlich zu der im Abschnitt 1 oben ("Druckersoftware") erteilten Lizenz für Schriftprogramme dürfen
Antiqua-Schriftprogramme (für Roman-Schriften) zur Wiedergabe von Zeichenbreite, Stil,
Buchstabenvarianten, Zahlen, Buchstaben und Sonderzeichen ("Schriftarten") auf dem Display oder
Monitor für firmeninterne Zwecke verwendet werden.
3.
Sie haben das Recht, eine Sicherungskopie der Hostsoftware unter der Bedingung, dass diese
Sicherungskopie nicht auf einem weiteren Rechner installiert oder genutzt wird, zu erstellen.
Ungeachtet der genannten Einschränkungen können Sie die Software auf allen Computern installieren,
die mindestens ein Systeme nutzen, auf dem die Druckersoftware ausgeführt wird.
4.
Sie haben das Recht, Ihre Lizenzrechte an der Software und der Dokumentation an einen
Abtretungsempfänger ("Rechtsnachfolger") zu übertragen, sofern Sie diesem sämtliche Kopien der
Software und Dokumentation übergeben und der Rechtsnachfolger die Bedingungen dieser
Vereinbarung akzeptiert.
5.
Sie stimmen zu, Software und Dokumentation weder zu verändern noch zu übersetzen.
6.
Sie stimmen zu, die Software nicht zu verändern, zu deassemblieren, zu entschlüsseln, Funktions-
analysen mittels Reverse Engineering durchzuführen oder zu dekompilieren.
7.
Das Eigentum an der Software und Dokumentation verbleibt bei der Develop GmbH und deren
Lizenzgebern.
8.
Bei Marken muss, in Übereinstimmung mit der üblichen Praxis, der Name des Markeninhabers genannt
werden. Marken dürfen ausschließlich dazu verwendet werden, mit Hilfe der Software erstellte
Druckwerke zu kennzeichnen. Durch diese Verwendung einer Marke erlangen Sie keinen
Rechtsanspruch auf das Eigentum an dieser Marke.
9.
Vermietung, Verpachtung, Unterlizenzierung, Verleih oder Übertragung von Softwareversionen oder -
kopien, die der Lizenznehmer nicht verwendet, oder von Software auf nicht verwendeten Medien ist
untersagt. Ausgenommen hiervon ist die oben beschriebene vollständige Übertragung der Software
und Dokumentation.
10.
DIE DEVELOP GMBH UND DEREN LIZENZGEBER ÜBERNEHMEN KEINE HAFTUNG FÜR BELIEBIGE
ENTSTANDENE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN. DIES BETRIFFT AUCH GEWINNEINBUSSEN
UND DATENVERLUSTE, SELBST WENN DIE DEVELOP GMBH AUF EINEN SOLCHEN MÖGLICHEN
SCHADEN HINGEWIESEN WURDE. FORDERUNGEN DRITTER SIND EBENFALLS
AUSGESCHLOSSEN. DIE DEVELOP GMBH UND DEREN LIZENZGEBER SCHLIESSEN JEGLICHE
AUSDRÜCKLICHE ODER STILL-SCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF DIE
SOFTWARE AUS. DIES GILT UNTER ANDEREM AUCH FÜR DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE
ZUR MARKTGÄNGIGKEIT, FÜR DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND FÜR DEN
RECHTSANSPRUCH UND DIE URHE-BERRECHTE DRITTER. IN EINIGEN STAATEN IST DER
AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄNKUNG VON ZUFÄLLIGEN; FOLGE- ODER SPEZIALSCHÄDEN
NICHT ZULÄSSIG. DAHER HABEN DIE OBEN GENANNTEN EINSCHRÄNKUNGEN
MÖGLICHERWEISE KEINE GELTUNG FÜR SIE.
11.
Hinweis für Endbenutzer, die für US-amerikanische Behörden tätig sind: Die Software ist eine
Handelsware ("Commercial Item") im Sinne von 48 C.F.R.2.101, bestehend aus kommerzieller
Computer-Software ("Commercial Computer Software") und Begleitmaterial für kommerzielle
Computer-Software ("Commercial Computer Software Documentation") im Sinne von
48 C.F.R. 12.212. In Übereinstimmung mit 48 C.F.R. 12.212 und 48 C.F.R. 227.7202-1 bis einschließlich
227.7202-4 erwerben US-amerikanische Regierungsendbenutzer nur die in den hier aufgeführten
Vertragsbedingungen und Konditionen ausdrücklich genannten Lizenzrechte.
12.
Sie verpflichten sich, die Software in keiner, gegen geltende Ausfuhrgesetze und -bestimmungen eines
betroffenen Landes verstoßenden Form zu exportieren.
9-32
Anhang
ineo+ 200

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