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Entsorgung; Altgeräte; Batterien; Allgemeine Garantiebedingungen - Devolo dLAN Handbuch

Tv sat receiver kit
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64 Anhang
devolo dLAN TV SAT Receiver Kit
Um eine Brandgefahr möglichst auszu-
schließen, dürfen Batterien niemals
großer Hitze wie direkte Sonnenein-
strahlung, Feuer o. ä. ausgesetzt wer-
den.

6.5 Entsorgung

6.5.1 Altgeräte
Anzuwenden in den Ländern der Europäischen Union
und anderen europäischen Ländern mit einem separa-
ten Sammelsystem:
Das Symbol des durchgestrichenen Mülleimers auf
dem Gerät bedeutet, dass es sich bei diesem Adapter
um ein elektrisches bzw. elektronisches Gerät im An-
wendungsbereich des deutschen Elektrogesetzes han-
delt.
Seit dem 24. März 2006 dürfen derartige Altgeräte
nicht mehr im Hausmüll entsorgt werden. Sie können
diese stattdessen kostenlos bei Ihrer kommunalen
Sammelstelle abgeben. Wenden Sie sich an Ihre Stadt-
oder Gemeindeverwaltung, um die Adresse und die
Öffnungszeiten der nächstgelegenen Sammelstelle zu
erfahren.

6.5.2 Batterien

Laut Batterieverordnung dürfen Batterien und Akkus
nicht im Hausmüll entsorgt werden. Sie können diese
stattdessen kostenlos bei Ihrer kommunalen Sammel-
stelle oder im Handel (z. B. Supermarkt, Fachgeschäft)
abgeben.
6.6 Allgemeine Garantiebedingun-
gen
Diese Garantie gewährt die devolo AG den Erwerbern von devolo-
Produkten nach ihrer Wahl zusätzlich zu den ihnen zustehenden
gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen nach Maßgabe der fol-
genden Bedingungen:
1
Garantieumfang
a)
Die Garantie erstreckt sich auf das gelieferte Gerät mit allen
Teilen. Sie wird in der Form geleistet, dass Teile, die nachweis-
lich trotz sachgemäßer Behandlung und Beachtung der
Gebrauchsanweisung aufgrund von Fabrikations- und/oder
Materialfehlern defekt geworden sind, nach devolos Wahl
kostenlos ausgetauscht oder repariert werden. Alternativ
hierzu behält devolo sich vor, das defekte Gerät gegen ein
Ersatzgerät mit gleichem Funktionsumfang und gleichen Lei-
stungsmerkmalen auszutauschen. Handbücher und evtl. mit-
gelieferte Software sind von der Garantie ausgeschlossen.
b)
Die Kosten für Material und Arbeitszeit werden von devolo
getragen, nicht aber die Kosten für den Versand vom Erwerber
zur Service-Werkstätte und/oder zu devolo.
c)
Ersetzte Teile gehen in devolos Eigentum über.
d)
devolo ist berechtigt, über die Instandsetzung und den Aus-
tausch hinaus technische Änderungen (z. B. Firmware-
Updates) vorzunehmen, um das Gerät dem aktuellen Stand der

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