Sagem Communication entscheidet nach eigener Maßgabe,
ob das Mobiltelefon mit neuen oder neuwertigen Teilen
repariert, gegen ein neues Mobiltelefon ausgetauscht oder
durch ein neuwertiges, betriebsbereites Gerät ersetzt wird.
Im Verlauf dieser Arbeiten behält sich Sagem Communica-
tion vor, bei Bedarf technische Modifikationen am Mobilte-
lefon vorzunehmen, sofern diese den ursprünglichen
Zweck nicht beeinträchtigen.
Fehlerhafte Teile, die während einer Gewährleistungsrepa-
ratur ausgetauscht werden, gehen in das Eigentum von
Sagem Communication über.
Die Reparatur- und Ausfallzeit im Gewährleistungszeitraum
führt nicht zu einer Verlängerung der Gewährleistung
gemäß Absatz 1 weiter oben, sofern dies nicht anderweitig
vereinbart wurde.
Die Anwendung der Gewährleistung setzt voraus, dass das
Mobiltelefon zum Zeitpunkt der Gewährleistungsanforde-
rung vollständig bezahlt wurde.
4. Folgendes ist von der Gewährleistung ausgeschlossen:
Defekte oder Fehler, die durch die Nichteinhaltung der
Installations- und Nutzungsanweisungen, durch externe
Einwirkungen (Erschütterung, Blitzschlag, Feuer, Vanda-
lismus, Mutwillen, Wasserschäden aller Art, Kontakt mit
verschiedenen Flüssigkeiten oder gefährlichen Sub-
stanzen, ungeeignete Netzspannung ...), durch Modifika-
tionen ohne schriftliche Zustimmung von Sagem Commu-
nication, durch Wartungsfehler gemäß mitgelieferter
42