12 Monaten für Herstellungsfehler. Diese Gewährleistung
beginnt mit dem Kaufdatum und erfordert die Vorlage des
Kaufbelegs.
Für Mobiltelefone, die im Gewährleistungszeitraum repa-
riert oder ausgetauscht wurden, gilt eine Gewährleistung
bis zum späteren der beiden folgenden Zeitpunkte:
Ablauf der zuvor erläuterten Gewährleistung von 12
Monaten oder drei Monate nach erbrachtem Support durch
Sagem Communication.
Ihre gesetzlichen Verbraucherrechte nach nationaler
Gesetzgebung sowie Ihre Rechte gegenüber dem Händler
gemäß Kaufvertrag werden von dieser Gewährleistung
nicht beeinflusst.
Bei rechtlichen Streitigkeiten gilt für dieses Mobiltelefon
die rechtliche Gewährleistung hinsichtlich der Folgen von
Fehlern oder verborgenen Defekten gemäß Artikel 1641 ff.
des französischen Zivilrechts.
2. Alle defekten Mobiltelefone, für die ein Gewährleistungsan-
spruch besteht, werden nach Maßgabe von Sagem Commu-
nication kostenlos repariert oder ausgetauscht (die Repa-
ratur anderer Schäden ist hiervon ausgeschlossen).
Voraussetzung hierfür ist die Feststellung, dass die erfor-
derlichen Arbeiten in einer Werkstatt erfolgen, und dass
die Kosten (Transport und Versicherung) für die Rückliefe-
rung des Telefons an die von Sagem Communication ange-
gebene Adresse (die Rufnummer erscheint auf dem Liefer-
schein) vom Kunden übernommen werden.
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