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REX Rs 2.50 Bedienungsanleitung Seite 7

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Bauteile, die der Abnutzung unterliegen, wie z. B.:
– Kupplungsscheiben – Bremsbeläge – Variator-Fliehkraftmassen (Rollenkerne, Keilriemen)
– Kabel – Lampen – Sicherungen – Sitzbankdichtungen – Aufkleber – Auspuff – Reifen
– Batterie – Ständer – Sitze – Kühler
Nicht unter die Gewährleistung fallen Kosten für Wartungs-, Überprüfungs- und Säuberungsarbeiten.
I. Es können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden für Mängel, die im ursäch-
lichen Zusammenhang mit der nicht oder nicht termingerecht ausgeführten Wartung stehen.
II. Der Anspruch auf Gewährleistung berechtigt den Kunden nur, die Beseitigung des Mangels zu
verlangen. Ansprüche auf Wandlung oder Minderung gelten erst nach Fehlschlägen der Nach-
besserung.
III. Die Prüfung und Entscheidung über einen Gewährleistungsanspruch obliegt dem Hersteller.
IV. Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens wird nicht gewährt.
6. Gewährleistungsansprüche werden nur dann berücksichtigt, wenn sie unverzüglich nach Feststellung
des Mangels in einer SI-Zweirad-Servicestelle erhoben werden.
7. Durch eine ausgeführte Gewährleistung wird die Gewährleistungsdauer weder erneuert noch ver-
längert.
8. Die Gewährleistungsbedingungen gelten nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
9. Andere als die vorstehend aufgeführten Abmachungen sind nur dann gültig, wenn sie vom Her-
steller schriftlich bestätigt sind.
10. Bei technischen Fragen oder im Gewährleistungsfall (unbedingt Fahrgestell-Nr. angeben) steht Ihnen
unsere Service-Stelle zur Verfügung. (Telefon: 0180 /5 4108 30)
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Rheda-Wiedenbrück.
26.01.2007
11:19 Uhr
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