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Lexmark x215 Benutzerhandbuch Seite 105

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Falls dieses Gerät Störungen im Fernsprechnetz verursacht, werden Sie von der Telefongesellschaft
im voraus darüber informiert, daß ihre Leistungen eventuell vorübergehend eingestellt werden
müssen. Ist eine Vorab-Information nicht möglich, so benachrichtigt die Telefongesellschaft den
Kunden schnellstmöglich. Sie werden außerdem darüber informiert, daß Sie eine Beschwerde bei
der FCC einreichen können.
Falls Probleme mit diesem Gerät auftreten, setzen Sie sich mit Lexmark International, Inc. in
Verbindung. Hier erhalten Sie Informationen zu Reparatur- und Garantieleistungen. Siehe „Anruf
beim Kundendienst" auf Seite 99.
Werden durch das Gerät Störungen im Fernsprechnetz verursacht, kann die Telefongesellschaft Sie
auffordern, das Gerät aus dem Netz zu nehmen, bis das Problem behoben ist.
Dieses Gerät enthält keine Teile, die vom Benutzer gewartet werden können. Informationen zu
Reparatur- und Garantieleistungen erhalten Sie von Lexmark International, Inc. Einen Link zum
Thema mit Informationen zur Kontaktaufnahme finden Sie im vorherigen Absatz.
Die Verbindung zu Gemeinschaftsleitungen unterliegt staatlichen Gebühren. Diesbezügliche
Informationen erhalten Sie bei der Aufsichtsbehörde für öffentliche Versorgungsbetriebe.
Wenn Sie in Ihrem Haus über eine gesondert verkabelte Alarmanlage verfügen, die an die
Telefonleitung angeschlossen ist, stellen Sie sicher, daß die Installation dieses Geräts nicht die
Alarmanlage außer Betrieb setzt. Bei Fragen zu Faktoren, die möglicherweise die Alarmanlage
außer Betrieb setzen, wenden Sie sich an Ihre Telefongesellschaft oder einen qualifizierten
Installateur.
Laut Aussage der Telefongesellschaften können elektrische Stromstöße, normalerweise
Blitzeinschläge, starke Beschädigungen an Endstellengeräten der Kunden verursachen, die an eine
AC-Stromversorgung angeschlossen sind. Dies hat sich als großes, landesweites Problem
herausgestellt. Es wird empfohlen, einen AC-Überspannungsableiter in der AC-Anschlußdose zu
installieren, an die das Gerät angeschlossen wird. Dadurch werden Beschädigungen des Geräts
durch Blitzeinschlag oder andere elektrische Stromstöße verhindert.
Gemäß dem Telephone Consumer Protection Act von 1991 ist es für Personen nur zulässig, über
einen Computer oder ein anderes elektronisches Gerät, z. B. ein Faxgerät, Nachrichten zu
versenden, wenn eine solche Nachricht entweder am oberen oder unteren Rand jeder übertragenen
Seite oder auf der ersten übertragenen Seite deutlich sichtbar die folgenden Informationen enthält:
Datum und Uhrzeit des Nachrichtenversands, Informationen über die Identität des Unternehmens
bzw. einer anderen Einrichtung oder Einzelperson, die diese Nachricht sendet sowie die
Telefonnummer des sendenden Geräts eines solchen Unternehmens, einer anderen Einrichtung
oder Einzelperson. (Bei der angegebenen Telefonnummer darf es sich nicht um eine 0190er
Nummer oder eine andere Nummer handeln, für die höhere Gebühren als für Orts- oder
Ferngespräche anfallen.)
Anweisungen dazu, wie Sie diese Informationen in Ihrem Faxgerät einprogrammieren, finden Sie
unter „Einstellen der Stations-ID" auf Seite 17.
Telekommunikationshinweise
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