diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall
getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte
gehören
insbesondere
nicht
in
den
Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und
Rückgabesysteme.
2. Batterien und Akkus
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien
und
Altakkumulatoren,
die
nicht
vom
Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor
der Abgabe an einer Erfassungsstelle von
diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die
Altgeräte
bei
öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgern abgegeben und dort
zum
Zwecke
der
Vorbereitung
zur
Wiederverwendung von anderen Altgeräten
separiert
werden.
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