Kapitel 5 – Wichtige Hinweise
Kapitel 5 – Wichtige Hinweise
Zweckbestimmung
Dieses Medizinprodukt dient zur Kompensie-
rung der Behinderung stark sehbehinderter
oder blinder Menschen.
Nach der EU-Richtlinie 93/42/EWG handelt es
sich beim vorliegenden Produkt um ein aktives
Medizinprodukt der Klasse I zur Kompensie-
rung von Behinderungen. Für dieses Gerät gilt
das.
Die
Betreiberverordnung
für
Medizinprodukte ist einzuhalten.
Dieses Produkt darf nur in Wohn- und Gewer-
begebieten verwendet werden. In medizini-
schen Einrichtungen darf dieses Produkt nur in
Büroräumen verwendet werden.
Zweckbestimmung
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