Inspektionsintervalle müssen zur Erhaltung der Gewähr-
leistung unbedingt eingehalten werden. Inspektionen sind
kostenpflichtig und müssen vom Kunden bezahlt werden.
Jede Zweirad- und Automobilwerkstatt mit einem Meister,
kann diese Inspektionen durchführen.
Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind:
A. Verschleißteile wie insbesondere Zündkerzen, Benzinfilter,
Ölfilterelemente, Antriebsriemen, Luftfilter, Bremsbeläge,
Bremsklötze, Bremsscheiben, Kupplungsscheiben,
Variomatikrollen, Lampen, Glühbirnen, Sicherungen,
Reifen, Batterien, Schläuche und andere Gummiteile.
B. Schmiermittel (z. B. Öle, Fette etc.) und techn. Flüssig-
keiten (z. B. Batterieflüssigkeit, Bremsflüssigkeit etc.)
C. Inspektions-, Einstell- und andere Intervalle und andere
periodische Wartungsarbeiten sowie alle Reinigungs-
arbeiten.
Gewährleistung
D. defekte Verkleidungsteile und Plastikteile müssen sofort
nach Auslieferung angezeigt werden, ansonsten gibt es
auf diese Teile keine Gewährleistung.
Wir sind berechtigt die Erfüllung von Gewährleistungs-
ansprüche zu verweigern wenn und soweit:
A. der Endabnehmer auch nur eine der vorgeschriebenen
Inspektionen/Wartungen nicht oder zu spät hat
vornehmen lassen und zwar auch dann, wenn der Fehler
schon vor dem vorgeschriebenen Zeitpunkt aufgetreten
ist.
B. an dem Roller irgendwelche, den techn. Anforderungen,
Vorgaben und Vorschriften des Herstellers nach StvO
nicht entsprechender Wartungs- oder Reparaturarbeiten
bzw. techn. Änderungen vorgenommen worden sind.
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C. der Roller zu anderen als durch das Fahrer-Handbuch
betimmten Zwecken benutzt oder unter Missachtung der
im Bedienungsanleitung angegebenen Belastbarkeitsda-
ten übermäßig beansprucht wird. (z. B. Höchstgeschwin-
digkeiten, zulässiges Gesamtgewicht etc.)
D. Bei den am Roller vorgenommenen Wartungs- und
Reparaturarbeiten von der Burnout GmbH nicht
freigegebenen Ersatzteile oder bei dem Betrieb des
Rollers Kraftstoffe, Schmiermittel oder techn. Flüssig-
keiten (auch Reinigungsmittel) verwendet worden sind,
welche nich in den angegebenen Spezifikationen
entsprechen.
E. der Roller in irgendeiner Weise umgebaut, modifiziert oder
mit Teilen ausgerüstet worden ist, die nicht ausdrücklich
zu unserer zugelassenen Ausstattung gehören.
F. der Roller auf technisch ungeeignete Art und Weise
gelagert oder transportiert worden ist.
G. Wenn der Roller durch Umfallen, einen Unfall oder höhere
Gewalt beschädigt wird.
Gewährleistung
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