3.1.1
Pflichten des Betreibers
Diese unvollständige Maschine ist nur dazu bestimmt, in andere Maschinen oder in andere
unvollständige Maschinen oder Ausrüstungen eingebaut oder mit ihnen zusammengefügt zu
werden, um zusammen mit ihnen eine vollständige Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie zu
bilden. Erst, wenn für die vollständige Maschine ein Konformitätsbewertungsverfahren gemäß der
Maschinenrichtlinie durchgeführt wurde, darf Sie in Betrieb genommen werden.
3.2 Restrisiko
WICHTIG
Ursachen hierfür wurden folgende Möglichkeiten ermittelt:
▪
Beschädigte Kabel
▪
Äußere Einflüsse (EMV)
▪
Defekte in den Hubelementen, der Steuerung oder am Handschalter
Berücksichtigen Sie das Restrisiko bei der Konstruktion sowie bei der Erstellung der
Betriebsanleitung des Endproduktes.
3.3 Sicherheitseinrichtungen
Die Komponente ist mit verschiedenen Sicherheitseinrichtungen versehen. Diese sollen dazu
dienen, Gefahren für Leib und Leben durch elektrische und mechanische Einwirkungen der an der
Komponente tätigen Personen zu verhindern und materielle Schäden an der Komponente zu
begrenzen.
3.4 Zusatzhinweise
Für alle Arbeiten an dem Höhenverstellsystem gelten grundsätzlich auch die Bestimmungen der
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft.
Beachten Sie zusätzlich die
▪
geltenden verbindlichen Regelungen zur Unfallverhütung
▪
geltenden verbindlichen Regelungen an der Einsatzstelle
▪
anerkannten fachtechnischen Regeln für sicherheits- und fachgerechtes Arbeiten
▪
bestehenden Vorschriften zum Umweltschutz
▪
sonstigen zutreffenden Vorschriften
Verstellsystem – Montageanleitung
Durch unbeabsichtigten Verfahrens der Antriebe entsteht ein Restrisiko. Als mögliche
Sicherheitshinweise
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