Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Sagem myC-3b Bedienungsanleitung Seite 81

Inhaltsverzeichnis

Werbung

251477103_myC-3b_lu_de.book Page 78 Mardi, 2. mars 2004 9:40 09
Garantie
3.
Zur Geltendmachung dieser Garantie für ein Mobiltelefon muss der Kunde einen leserlichen und unabgeänderten Kaufvertrag
vorlegen, aus dem der Name und die Adresse des Händlers, Datum und Ort des Kaufs, Telefontyp und IMEI hervorgehen.
Außerdem müssen die Informationen auf dem Telefon-Identifikationsetikett leserlich sein, und das Etikett bzw. andere
Gerätesiegel müssen unangetastet sein.
Die Gewährleistung gilt nur für die normale Benutzung des Mobiltelefons.
Schickt der Kunde ein Mobiltelefon zur Reparatur ein, ist er dafür verantwortlich, benutzerdefinierte Daten, die er in seinem
Gerät gespeichert hat (Telefonbuch, Einstellungen, Hintergründe), auf eigene Kosten zu sichern. Auf Anfrage stellt SAGEM SA
eine Liste mit Sicherungsfunktionen zur Verfügung. SAGEM SA übernimmt keine Haftung für die Beschädigung von Daten,
Programmen oder Dateien des Kunden. Im Verlustfall werden Informationen, Betriebselemente und Dateiinhalte in keinem Fall
neu installiert.
SAGEM SA behält sich die alleinige Entscheidungsfreiheit vor, das Telefon mit Hilfe neuer oder erneuerter Teile zu reparieren
oder das Telefon durch ein neues bzw. durch ein vergleichbares funktionsfähiges Telefon zu ersetzen. Während der
Reparaturarbeiten behält sich SAGEM SA das Recht vor, erforderlichenfalls technische Änderungen am Telefon vorzunehmen,
sofern diese Änderungen die ursprüngliche Funktionsfähigkeit des Telefons nicht beeinträchtigen.
Fehlerhafte Teile, die während einer Reparatur innerhalb der Garantiefrist ausgetauscht werden, gehen in das Eigentum von
SAGEM SA über.
Die Reparaturdauer und gleichzeitig die Zeit, in der das Telefon aus Reparaturgründen nicht genutzt werden kann, darf die
Garantiezeit, wie in Artikel 1 beschrieben, nicht überschreiten, sofern keine anderen Absprachen getroffen wurden.
Die Gewährleistungsbestimmungen sind nur anwendbar, wenn das Telefon zum Zeitpunkt der Supportanfrage vollständig
bezahlt wurde.
4.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind:
Defekte oder Funktionsstörungen, die auf eine Nichteinhaltung der Installations- und Gebrauchsanweisungen, auf äußere
Einwirkungen (Schock, Blitzschlag, Brand, Vandalismus, mutwillige Zerstörung, Erschütterung, Wasserschäden jeglicher Art,
chemische Einwirkungen, falsche Stromversorgung usw.), auf einen von der SAGEM SA nicht schriftlich genehmigten Umbau des
Telefons, auf eine unterlassene Wartung (gemäß Bedienungsanleitung), Überprüfung oder Pflege des Telefons, auf ungeeignete
Umweltbedingungen für das Telefon (insbesondere im Zusammenhang mit ungeeigneten Temperatur- oder
Luftfeuchtigkeitsbedingungen für das Telefon und die Verbrauchsmaterialien, Stromversorgungsschwankungen,) oder auf eine
Reparatur oder eine Instandhaltung zurückzuführen sind, die von einer von der SAGEM SA nicht ermächtigten Person
vorgenommen wurde (unsachgemäßes Öffnen des Telefons).
Beschädigungen, die auf eine unzureichende oder schlechte Verpackung des an SAGEM SA zurückgesendeten Telefons
zurückzuführen sind.
Die normale Abnutzung von Telefon und Zuberhörteilen.
Verbindungsprobleme, die auf ein ungünstiges Umfeld zurückzuführen sind, insbesondere:
78

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis