W I C H T I G E H I N W E I S E U N D R I C H T L I N I E N
1.) Beachten Sie bitte die Unfallverhütungsvorschriften VBG 76 für Verpackungs-
maschinen und Verpackungs-Hilfsmaschinen.
2.) Das Gerät / die Maschine darf nur für ihren bestimmungsgemäßen Einsatz
verwendet werden.
3.) ACHTUNG: Lebende Tiere dürfen keinesfalls dem Evakuierprozeß ausgesetzt
werden.
4.) Vakuum-Verpackungsmaschinen werden vor allem für die Verpackung und
Evakuierung von Fleisch- und Wurstwaren, vorbereiteter Menüteile, sowie vielen
anderen Lebensmitteln eingesetzt um eine verlängerte Lagerhaltung bei 2 - 4
zu erreichen.
Aber auch technische, elektrische, elektronische und optische Kleinteile die vor
Staub und Korrosion geschützt werden sollen, werden vakuumverpackt.
5.) Bei druckempfindlichem Verpackungsgut empfiehlt sich ein Vakuumgerät mit
eingebauter Begasungsvorrichtung für Stützgase, wie doppelt gereinigter
Stickstoff, Kohlensäure oder Inert-Gasgemisch, die für Lebensmittelbegasung
zugelassen sind. Sehen Sie dazu unsere Ausführungen und Informationen auf
den Seiten
6.) Da während des Evakuierens in der Kammer Unterdruck herrscht, kommt es vor,
daß sich der Vakuumbeutel mit Verpackungsgut aufbläht. Das Anlegen des
Beutels an das Verpackungsgut erfolgt erst bei der Wiederbelüftung der
Vakuumkammer durch den atmosphärischen Außendruck (1 kg auf 1 cm
7.) Beachten Sie unbedingt die Sicherheitsbestimmungen (Blatt C) und die
Informationen über Pflege und Instandhaltung (Blatt D).
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C
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