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Anforderungen An Die Heizwasserqualität - Wolf GKS-Eurotwin-K 450 Montageanleitung

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Anforderungen an die Heizwasserqualität
Anforderungen an die Heizwasserqualität bei einer
max. Betriebstemperatur ≤ 120°C
Zusammenfassung der Richtwerte nach VdTÜV-
Merkblatt 1466 und TRD 612 - Wasser für Heißwas-
sererzeuger der Gruppen II bis IV.
Wasserchemische Richtwerte für Kreislauf- sowie Füll-
und Ergänzungswasser. Auszug VdTÜV-Merkblatt
1466
Richtwerte für salzhaltiges Kreislaufwasser
Allgemeine Anforderungen
Leitfähigkeit bei 25 °C
pH Wert bei 25 °C
Summe der Erdalkalien
2+
2+
(Ca
+ Mg
)
Sauerstoff (O
)
2
Phosphat (PO
)
4
Bei Einsatz von Sauerstoffbindemitteln Hy-
drazin (N
H
)
2
4
Natriumsulfit (Na
SO
)
2
3
• Die Bestimmung der Werte erfolgt am Eintritt des
Heißwassererzeugers
• Sollen die Bestimmungen der Trinkwasserverord-
nung eingehalten werden, darf ein pH-Wert von 9,5
nicht überschritten werden. Die Verträglichkeit der
Pumpen- und Armaturenwerkstoffe mit dem Kreis-
laufwasser ist zu beachten.
• Zur Einstellung des pH-Wertes ist bei Großwasser-
raumkesseln in erster Linie Trinatriumphosphat zu
verwenden und Natronlauge nur dann einzusetzen,
wenn
der
angestrebte
umphosphat nicht zu erreichen ist.
Technische Regeln
farblos, klar ohne Sedimente
µS/cm 100-1500
9-10,5
mmol/l < 0.02
mg/l <0,02
mg/l <15
mg/l 0,3-3
mg/l <10
pH-Wert mit Trinatri-
Anforderungen an die Heizwasserqualität bei einer
max. Betriebstemperatur ≤ 100°C
Auszug aus VDI 2035 Blatt 1
Weitere Informationen können auch dem BDH Merk-
blatt „Vermeidung von Schäden durch Steinbildung in
Warmwasser-Heizungsanlagen" entnommen werden.
Richtwerte für die Aufbereitung des Heizungswassers
in Anlehnung an VDI 2035 bei Betriebstemperaturen
bis 100 °C:
Es ist eine Wasseranalyse vom Wasserwerk anzufor-
dern. Damit muss geprüft werden, ob die Gesamthärte
ausreichend niedrig ist. Bei einem spezifischen Anla-
genvolumen V
A, spezifisch
nächstkleinere Grenzwert aus folgender Tabelle an-
gesetzt werden. Bei Mehrkesselanlagen ist die Leis-
tung des kleinsten Kessels anzusetzen.
Stufe
Anlagen-
Zulässige
leistung
Gesamthärte
in kW
Cmax in °dH
1
bis 50
keine Anfor-
derung
2
50-200
2-11
3
201-600
2-8
4
> 600
2-3
Tabelle: Maximal zulässige Gesamthärte entspricht der Summe an
Erdalkalien.
Eine Gesamthärte von 2°dH darf nicht unterschritten
werden.
Um ggf. die Gefahr von Frostschäden bei
längeren Stillstandszeiten des Kessels
zu vermeiden, dürfen dem Füllwasser
Frostschutzmittel beigefügt werden. Das Frost-
schutzmittel muß vom Hersteller für die Verwen-
dung in Heizungsanlagen freigegeben sein.
Auszug aus VDI 2035- Blatt 2:
Als Korrosionsschutz ist generell zu empfehlen, das
Heizwasser auf pH-Werte zwischen 8,2 und 9,5 zu al-
kalisieren. Sofern die Warmwasserheizanlage Bauteile
aus Aluminiumwerkstoffen enthält, sollte die den Ge-
halt an alkalisierenden Stoffen charakterisierende
Säurekapazität bis pH 8,2, den Wert von 0,1 mmol/l
nicht überschreiten.
Im Abschnitt Inbetriebnahme sind weite-
re Angaben zur Wasserqualität, insbe-
sondere in Bezug auf die Kesselgröße
und der damit in Verbindung stehenden Wasser-
menge bei Inbetriebnahme gemacht. Die erste In-
betriebnahme nach einer Neubefüllung ist von
entscheidender Bedeutung für die Lebensdauer
eines Kessels. Falsche Handlungsweise kann zu
Zerstörung des Kessels führen.
7
größer als 20 l/kW muss der
Zulässige
Zulässige
Gesamthärte
Gesamthärte
Cmax in g/m³
Cmax in
mmol°/l
40-200
0,4-2
40-150
0,4-1,5
40-50
0,4-0,5

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