Aufbau- und Bedienungsanleitung
Dauerbrandofen HARK 34 GT
Die Aufbau- und Bedienungsanleitung ist vor Beginn aller
Arbeiten aufmerksam zu lesen und zu beachten. Nichtbeachtung
kann zur Beeinträchtigung der Sicherheit und zum Erlöschen der
Gewährleistung führen!
Weiterhin sind sämtliche, die Aufstellung und Installation von
Dauerbrandöfen betreffenden Vorschriften und Normen unbedingt
zu beachten (Musterbauordnung, Bauordnung der einzelnen
Bundesländer, Feuerungsverordnungen, DIN 18160 Teil 1
und Teil 2, DIN 4705, EN 13240 sowie örtliche Vorschriften).
Um die Einhaltung der genannten Normen und Vorschriften zu
gewährleisten, ist vor der Installation des Dauerbrandofens
der zuständige Schornsteinfegermeister zu informieren. Er
wird Sie beraten und den ordnungsgemäßen Anschluss des
Dauerbrandofens prüfen.
Räumliche Voraussetzung
Voraussetzung für den Aufbau des Dauerbrandofens ist eine ebene,
tragfähige Stellfläche, die aus nicht brennbaren Baustoffen besteht
oder durch eine nicht brennbare Unterlage geschützt sein muss. Die
Unterlage ist so zu bemessen, dass sie vor dem Ofen mindestens
50 cm und an den Seiten mindestens 30 cm über die
Feuerraum öffnung bzw. Grundfläche des Ofens hin ausragt.
Im HARK- Zubehörprogramm finden Sie hierfür ge eignete
Bodenplatten. Von der Rückseite und den Seitenflächen der
Dauerbrandofenverkleidung ist ein Wandabstand von 20 cm
einzuhalten.
Im Strahlungsbereich des Brennraumes muss zu brennbaren
Bauteilen,
Möbeln,
Dekostoffen
Mindestabstand von 80 cm eingehalten werden (gemessen
von der Vorderkante der Feuerraumöffnung). Der Abstand kann
auf 40 cm verringert werden, wenn ein beidseitig belüfteter
Strahlungsschutz vorhanden ist. (Abb. A)
Abbildung A
Frischluftzufuhr
Da Dauerbrandöfen raumluftabhängige Feuerstätten sind, die
Ihre Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum entnehmen, muss
der Betreiber für ausreichende Verbrennungsluftzufuhr sorgen!
Dauerbrandöfen der Bauart 1 (selbstschließende Feuerraumtür)
benötigen ein Raumvolumen von mindestens 4 m
Nennwärmeleistung. Bei kleineren Räumen, abgedichteten Fenstern
und Türen oder sonstigen Beeinträchtigungen einer ausreichenden
Luftzufuhr (zum Beispiel weitere Feuerstätten, mechanische
Entlüftungen), muss für eine zusätzliche Frischluftzufuhr gesorgt
werden, z. B. durch den Einbau einer Luftklappe in der Nähe des
Dauerbrandofens oder die Verlegung einer Verbrennungsluftleitung
nach außen oder in einen gut belüfteten Raum (ausgenommen
Heizungskeller). Die Verbrennungs luftleitung sollte mit einer
Absperrklappe in Ofennähe versehen werden.
Beim Betrieb mehrerer Feuerstätten in einem Aufstellraum
oder in einem Luftverbund ist für jede Feuerstätte eine separate
Verbrennungsluftleitung zu erstellen oder eine Leitung entsprechend
groß zu dimensionieren.
Eine Küchendunstabzughaube, die sich im Raumluftverbund mit
dem Dauerbrandofen befindet, kann den Betrieb der Feuerstätte
ebenfalls beeinträchtigen, da sie dem Raumverbund große
Mengen Luft entzieht. Diese Luft muss dem Raumverbund durch
eine entsprechend große Verbrennungsluftleitung wieder zugeführt
oder die Dunstabzughaube mit einem Fensterkontaktschalter
versehen werden.
Insbesondere bei fugendichten Fenstern und Türen ist für aus-
reichende Verbrennungsluft zu sorgen!
Bei dem Dauerbrandofen Hark 34 besteht darüber hinaus
die Möglichkeit, eine Verbrennungsluftleitung mit Hilfe eines
und
ähnlichem
ein
Flexrohres aus dem Außenbereich direkt am Dauerbrandofen
anzuschließen. An der Rückwand des Dauerbrandofens befindet
sich ein Anschluss stutzen für die „externe Verbrennungsluftzufuhr"
(Abb. B), an den das Flexrohr mit Hilfe einer Klemmschelle
angeschlossen werden kann. Die Materialien für die
Frischluftleitung sind im Hark-Zubehörprogramm erhältlich. Diese
„externe Verbrennungsluftzufuhr" ist bei Niedrig energiehäusern
mit einer kon trollierten Be- und Entlüftung erforderlich, um das
Verhältnis zwischen Be- und Entlüftung durch den Betrieb des
Dauerbrandofens nicht zu stören.
Schornstein und Rauchrohr-Anschluss
Bei der Installation des Dauerbrandofens müssen die bestehenden
Gesetze der Landesbauordnung, örtliche feuerpolizeiliche und
baurechtliche Vorschriften beachtet werden.
Der Dauerbrandofen muss an einen, für feste Brennstoffe
geeigneten, Schornstein angeschlossen werden.
Der Schornstein ist entsprechend den Anforderungen der DIN
18160 Teil 1 auszuführen und nach DIN 4705 zu bemessen.
Für den Rauchrohranschluss bietet die Firma HARK im Zubehör-
programm komplette Rauchrohrsätze für jeden Dauerbrandofen
an. Die originalen HARK-Rauchrohre und HARK-Rauchrohrknie
ermöglichen eine einfache Montage des Dauerbrandofens.
Selbstverständlich lässt sich der Schornsteinanschluss auch mit
handelsüblichen Rauchrohren durchführen.
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im Kamin- & Kachelofenbau
pro Kilowatt
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