Das GS-Zeichen zeigt, dass:
• eine Baumusterprüfung in Bezug auf die Sicherheit am Produkt beurteilt, überprüft und genehmigt wurde.
• die Produktion einmal im Jahr überprüft wird.
• Das GS-Zeichen bringt Vorteile in Handel und Marketing, da es auf freiwilliger Basis beantragt wird.
CE-Kennzeichnung
Im Gegensatz zum GS-Zeichen ist die CE-Zertifizierung eine Eigenerklärung des Herstellers und kein Beweis für die Konformität des
Produkts gegenüber allen anwendbaren Vorschriften.
Für die meisten in Europa gehandelten Produkte sind CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung Vorschrift.
Außer bei Produkte, die als mit hohem Risiko verbunden eingestuft wurden, kann der Hersteller die Konformität
selbsttätig erklären.
Die CE-Kennzeichnung ermöglicht den Zugang zum europäischen Markt, ist aber weder eine Genehmigung
noch eine Zertifizierung oder ein Gütesiegel; die CE-Kennzeichnung ist lediglich eine in eigener Verantwortung
vom Hersteller abgegebene Erklärung, sie gestattet das Inverkehrbringen auf dem europäischen Markt,
ermöglicht die freie Beförderung der Güter und auch das Zurückziehen vom Markt der nicht konformen
Produkte.
Das CE-Kennzeichen ist für Turngeräte ohne Elektrokomponenten nicht vorgesehen, die Geräte für die
Pilates-Technik sind solche, daher gibt es keine EG-Richtlinien, die auf diese Geräte anwendbar sind.
Das TÜV-Zeichen auf den Pilatech-Geräten ist keine Pflichtzertifizierung und nur der Ausdruck unseres Bestrebens, der
Kundschaft einwandfreie Geräte in Hinsicht auf die Funktion zu liefern, aber auch höchste Produktsicherheit und objektive
Verbraucherhinweise.