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SKF CMAS100-SL Handbuch Seite 5

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SKF ist im Rahmen der vorliegenden
beschränkten Gewährleistung oder anderer
Bestimmungen nicht verpflichtet, für eine
natürliche Abnutzung oder für Produkte
aufzukommen, die nach Versand und
Installation von SKF (sofern im Vertrag mit dem
Käufer festgelegt) gemäß alleinigem Ermessen
von SKF durch unsachgemäße Behandlung,
unvorhergesehene Ereignisse, Missbrauch oder
Fehlanwendung, unsachgemäße Montage bzw.
Demontage, fehlerhafte Schmierung,
fehlerhafte Reparatur bzw. fehlerhaften Umbau
oder Wartung, Vernachlässigung, übermäßige
Beanspruchung oder durch den Käufer
verursachte oder ihm zuzuschreibende Defekte,
einschließlich, aber nicht beschränkt auf
Nichteinhaltung der von SKF an den Käufer
gelieferten schriftlichen Anweisungen seitens
des Käufers.
SKF ist berechtigt, an den zurückgelieferten
Produkten alle Tests, Untersuchungen und
Analysen durchzuführen, die SKF zur Ausübung
seines Rechts auf alleinige Beurteilung für
angemessen hält. Eine weitere Bedingung für
SKFs Verpflichtungen im Rahmen dieses
Vertrags besteht darin, dass der Käufer SKF bei
der Prüfung des Garantieanspruchs,
einschließlich, aber nicht beschränkt auf
Bereitstellung jeglicher Informationen bezüglich
Kundendienst, Betriebsgeschichte, Montage,
Verkabelung oder Schmierung des Produkts,
das Gegenstand der Garantieansprüche des
Käufers ist, durch angemessene
Zusammenarbeit unterstützt.
Mit Ausnahme der Rechtsmängelhaftung und
der in diesem Dokument ausdrücklich
aufgeführten Gewährleistungen gelten folgende
Vereinbarungen: (A) SKF LEHNT ALLE
ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGEN,
ZUSICHERUNGEN ODER ENTSCHÄDIGUNGEN
AB, GLEICHGÜLTIG, OB DIESE
AUSDRÜCKLICHER ODER
STILLSCHWEIGENDER ART SIND,
EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT
AUF, DIE STILLSCHWEIGENDE
GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE
MARKTGÄNGIGKEIT UND DIE EIGNUNG FÜR
EINEN BESTIMMTEN ZWECK; (B) SKF HAFTET
IN KEINEM FALL BZW. GEHT IN KEINEM EINE
VERPFLICHTUNG EIN FÜR SPEZIELLE
SCHÄDEN, VERSCHÄRFTEN
SCHADENSERSATZ, SCHADENSERSATZ MIT
STRAFWIRKUNG, ZUFÄLLIGE, DIREKTE,
INDIREKTE, ALLGEMEINE ODER
FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, JEDOCH
NUR ALS BEISPIEL GENANNT, VERLUST VON
GEWINNEN ODER EINSPARUNGEN,
GESCHÄFTEN ODER NUTZUNG) ODER ANDERE
VERLUSTE, KOSTEN ODER AUFWENDUNGEN
IN ZUSAMMENHANG MIT DEN VON SKF
BEREITGESTELLTEN PRODUKTEN UND
VERBUNDENEN DIENSTLEISTUNGEN, FALLS
VORHANDEN. DIESER
GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS GILT AUCH
FÜR DIE GESAMTE HAFTUNG BEI
NICHTERFÜLLUNG AUFGRUND GROBER ODER
GEWÖHNLICHER NACHLÄSSIGKEIT UND IN
ALLEN FÄLLEN, UNABHÄNGIG DAVON OB DAS
VORHERGEHENDE ABSEHBAR WAR ODER SKF
VON DER MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN,
VERLUSTE, KOSTEN ODER AUFWENDUNGEN
IN KENNTNIS GESETZT WURDE; SOWIE (C)
KEINE PERSON WURDE VON SKF BEZÜGLICH
WEITERGEHENDEM ODER GEGENTEILIGEM
SCHADENSERSATZ, EBENSOLCHEN
ZUSICHERUNGEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN
IM NAMEN VON SKF BEVOLLMÄCHTIGT. DIE
VORHERGEHENDEN BESCHRÄNKUNGEN UND
GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLÜSSE GELTEN
FÜR DEN VERKAUF ALLER PRODUKTE VON
SKF, SOWEIT DIES NACH ANWENDBAREM
RECHT ZULÄSSIG IST.
Es darf nicht davon ausgegangen werden, dass
die einzigen Rechtsansprüche in dieser
beschränkten Garantie ihren wesentlichen
Zweck verfehlt haben, solange SKF bereit und in
der Lage ist, diese in dem Umfang und der Art
zu erbringen, wie sie in dieser beschränkten
Gewährleistung beschrieben werden.
® SKF, MARLIN, Microlog und Multilog sind
eingetragene Marken der SKF Group.
CM-F0001
(Revision P, 12-07)

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