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Brennstoffe - Kleining JUBILEO Aufstell- Und Bedienungsanleitung

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Glasierte Kacheln
Die Kacheln, sofern sie abgekühlt sind, mit einem weichen, trockenen Tuch säubern.
Die Kacheln bestehen aus Naturmaterialien und die Glasur kann mit der Zeit Haarrisse bekommen.
Dies ist normal und bestätigt nur die Echtheit der Kachelware.
Speckstein / Serpentino
Specksteine lassen sich mit feiner Stahlwolle oder mit „Firefix Natur- und Specksteinreiniger" reinigen.
Nie Gebäck o.ä. auf den Steinen platzieren, da Fett oder Flüssigkeit in die Steine eindringen und
Flecken hinterlassen können.
Sandstein
Sandsteine sind sehr schwer zu reinigen. Es gelten ähnliche Vorgaben wie bei Specksteinen,
allerdings sollte hier besonders vorsichtig gereinigt werden. Auch zur Reinigung von Sandstein
empfehlen wir
„Firefix Natur- und Specksteinreiniger".
Feuerraumauskleidung
In der Brennkammerauskleidung aus Schamotte, Gusseisen oder Vermiculite können wegen des
Wassergehaltes feine Risse entstehen, besonders wenn der Ofen / Herd während der ersten
Befeuerung zu kräftig geheizt wird. Die Risse beeinflussen die Funktion der Feuerstelle nicht und sind
von der Garantie ausgeschlossen. Sollte die Brennkammerauskleidung zerbröckeln, stark reißen oder
herausfallen muss sie ausgewechselt werden.
Reinigung der Glastüren
Wenn der Kaminofen nicht optimal genutzt wird, z.B. bei Feuerung mit feuchtem Holz oder geringer
Luftzufuhr, beim Feuer an- und ausmachen, sowie in der Übergangszeit, wenn der Wärmebedarf
gering ist, können die Glasscheiben verschmutzen. Die Scheiben dürfen ausschließlich im kalten
Zustand gereinigt werden und lassen sich dann meist mühelos mit Glasscheibenreiniger säubern. Als
Reinigungsmittel empfehlen wir Ihnen FIREFIX Glasscheibenreiniger, den Sie bei Ihrem
Kaminofenhändler erwerben können.
Dichtungskordeln
Alle Kaminöfen sind mit Dichtungskordeln aus keramischen Fasern versehen. Alle Dichtungen sind
Verschleißteile und müssen nach Bedarf ausgewechselt werden.

Brennstoffe

In handbeschickten, häuslichen Feuerstätten der Firma Kleining dürfen in Anlehnung an die Erste
Verordnung
zur
Durchführung
des
Bundesimmissionsschutzgesetzes
(1.
BImSchV)
nur
naturbelassene und trockene Holzscheite verbrannt werden.
Andere Brennstoffe sind nicht zulässig!
Die Verfeuerung von Abfällen wie z.B. behandeltes/beschichtetes Holz, Kunststoffe, Feinhackschnitzel,
Papier, Pappe, Spanplattenabfälle o.ä., ist laut Bundesimmissionsschutzgesetz verboten. Darüber
hinaus schadet dies der Feuerstätte sowie dem Schornstein und kann zu Gesundheitsschäden und
aufgrund der Geruchsbelästigung zu Nachbarschaftsbeschwerden führen.
Bei Nutzung von nicht zulässigen Brennstoffen entfällt der Garantieanspruch!

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