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Gewährleistungsbestimmungen - Bulls Cross Disc Bedienungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis
9. Gewährleistungsbestimmungen
Garantiedauer
Die Gewährleistungspflicht innerhalb der EU beträgt
24 Monate ab dem Erstverkaufsdatum.
Batterien 6 Monate.
Der Hersteller gewährt eine darüber hinausgehende zu-
sätzliche freiwillige Verlängerung der Garantiedauer von
24 Monaten auf die Batterie, wenn der Fehler auf Mate-
rial- oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen ist. Die frei-
willig verlängerte Garantie beinhaltet keine rbeitskosten
oder Transportkosten für den Umbau. Sie ist beschränkt
auf Ersatz oder Reparatur des defekten Bauteiles.
Garantiebestimmung
• Die Garantie gilt nur für den Ersterwerber/in des
betroffenen Fahrrades und ist nicht übertragbar.
• Sollte eine Garantieleistung in
werden, resultiert daraus weder eine Verlängerung
noch ein Neubeginn der Garantiedauer.
• Die Vorlage des komplett ausgefüllten und mit dem
Händlerstempel versehenen Fahrradpasses sowie der
Kaufquittung ist unbedingt erforderlich.
eine umgehende und positive Garantieerledigung nicht
möglich.
• Der Hersteller behält sich das Recht vor, kostenfreie
Mängelbeseitigung abzulehnen, wenn die erforderli-
chen Dokumente nicht mit dem reklamierten Teil vor-
gelegt
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BEDIENUNGSANLEITUNG
nspruch genommen
nsonsten ist
werden oder wenn der Fahrradpass unvollständig, unle-
serlich oder nachweislich falsch ausgefüllt ist.
• Die Gewährleistung/Garantie umfasst keinen der
nachfolgenden Punkte:
- Unfälle oder andere nicht in der Macht von des
Herstellers liegende Umstände
- Reparaturen durch Dritte, die keine autorisierten
ZEG Fachhändler sind
- Fahrräder, bei denen die Rahmennummer geän-
dert, entfernt oder unleserlich gemacht wurde
- Ein Garantieanspruch ist immer bei einem autori-
sierten ZEG Fachhändler (am besten bei dem Händ-
ler, bei dem Sie das Fahrrad gekauft haben) geltend
zu machen.
• Im Falle eines Garantieanspruches, hat ZEG die Mög-
lichkeit, nach eigenem Ermessen die defekten Teile zu
reparieren oder zu ersetzen. Sollte ein Bauteil dersel-
ben Type, Größe oder Farbe nicht mehr lieferbar
sein, kann ZEG ein Teil, welches als Nachfolge-Bauteil
angesehen werden kann, zur
anspruches zur Verfügung stellen. Die Garantie ist
beschränkt auf die Reparatur oder den Ersatz von de-
fekten Teilen. Darüber hinaus können keine weiteren
nsprüche geltend gemacht werden.
• Die über die gesetzliche Gewährleistung hinausrei-
chende Garantiezeit beinhaltet nur das defekte Bau-
teil. Erforderlicher
rbeitsaufwand bzw. anfallende
Verpackungs- oder Portospesen gehen zu Lasten des
Käufers. • Die Garantie kann ferner nicht bean-
sprucht werden, wenn Veränderungen an der
bgeltung des Garantie-
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BEDIENUNGSANLEITUNG

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