Optionen zum Senden von Bildern
Sie können die Auswahl mehrerer Bilder zum gleichzeitigen Senden
aktivieren und die Bildauflösung (Größe) vor dem Senden ändern lassen.
Bei einigen Webservices können die Bilder zudem mit Kommentaren
versehen werden.
Senden mehrerer Bilder
1
Wählen Sie [Auswähl./Send.] aus.
Wählen Sie im Bildschirm für die
z
Bildübertragung mit den Tasten [ ][ ]
[Auswähl./Send.] aus, und drücken Sie
dann die Taste [
2
Wählen Sie eine
Auswahlmethode aus.
Drücken Sie die Tasten [ ][ ], oder
z
drehen Sie das Wahlrad [ ], um eine
Auswahlmethode auszuwählen.
Auswählen einzelner Bilder
1
Wählen Sie [Wählen] aus.
Führen Sie Schritt 2 unter „Senden
z
mehrerer Bilder" aus ( = 151), wählen
Sie [Wählen], und drücken Sie die
Taste [
].
].
2
Wählen Sie ein Bild aus.
Drücken Sie die Tasten [ ][ ][ ][ ], um
z
ein zu sendendes Bild auszuwählen, und
drücken Sie anschließend die Taste [
[
] wird angezeigt.
Um die Auswahl aufzuheben, drücken Sie
z
die Taste [
angezeigt.
Wiederholen Sie zum Auswählen weiterer
z
Bilder diesen Vorgang.
Wenn Sie alle Bilder ausgewählt haben,
z
drücken Sie die Taste [
Drücken Sie die Tasten [ ][ ], oder
z
drehen Sie das Wahlrad [ ], um [OK]
auszuwählen. Drücken Sie dann die
Taste [
3
Senden Sie die Bilder.
Drücken Sie die Tasten [ ][ ],
z
oder drehen Sie das Wahlrad [ ],
um [Senden] auszuwählen. Drücken
Sie anschließend die Taste [
●
Sie können Bilder auch in Schritt 2 auswählen, indem Sie
den Zoomregler zweimal in Richtung [
Einzelbildanzeige zu schalten, und dann die Tasten [ ][ ]
drücken oder das Wahlrad [
Auswählen eines Bereichs
1
Wählen Sie [Bereich wählen] aus.
Führen Sie Schritt 2 unter „Senden
z
mehrerer Bilder" aus ( = 151), wählen
Sie [Bereich wählen], und drücken Sie
die Taste [
Vor Verwendung
Grundlagen der Kamerabedienung
].
Erweiterte Funktionen
] erneut. [
] wird nicht mehr
].
].
].
] bewegen, um zur
] drehen.
Index
].
Grundlagen der Kamera
Automatikmodus/
Modus Hybrid Auto
Andere Aufnahmemodi
Modus P
Modi Tv, Av, M und C
Wiedergabemodus
WLAN-Funktionen
Einstellungsmenü
Zubehör
Anhang
151