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Einsatz Und Bestimmungsgemäße Verwendung - Ruwac industriesauger SPS 35 Betriebsanleitung

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4. Einsatz und bestimmungsgemäße Verwendung
Der Spänesauger darf nur mit
ordnungsgemäßer Erdung -
Ableitung elektrostatischer Ladungen
- und elektrisch weiterleitendem Saug-
geschirr betrieben werden.
Zur Ableitung statischer Aufladungen
ist es zwingend notwendig, dass die
Erdung der elektrischen Zuleitung ord-
nungsgemäß angeschlossen ist.
Die Spänesauger Modell SPS 250 und Modell SPS 35 sind geeignet zum Aufsaugen von Spänen, die mit
Flüssigkeiten benetzt sind, und sie haben die Möglichkeit, Späne und Flüssigkeiten voneinander zu trennen.
Sie sind sicherheitstechnisch nicht geeignet:
1) zum Absaugen an laufenden Bearbeitungsmaschinen (Objektabsaugung), da hier Zündquellen nicht sicher
auszuschließen sind,
2) zum Aufsaugen von explosionsgefährlichen oder diesen gleichgestellten Stoffen im Sinne von
§1 Sprengstoffgesetz,
3) zum Aufsaugen von Stäuben,
4) zum Aufsaugen von Gemischen brennbarer Flüssigkeiten,
5) zum Aufsaugen von Gemischen-Gemengen, die aufgrund chemischer Reaktionen explosionsfähige Gase bilden können.
Die von Ruwac hergestellten Spezialsauger unterschreiten die geforderten
MAK-Werte.
Alle Sauger wurden von unabhängigen Instituten geprüft und zertifiziert.
(z.B. "Miljö Chemie")
Sie sind geeignet zum problemlosen Aufsaugen
von Öl-oder Kühlflüssigkeit benetzten Spänen an
Maschinen und Produktionsanlagen.
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Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht
überbrückt werden.
Arbeiten an der Anlage dürfen nur im
spannungslosen Zustand durchge-
führt werden.
Der Netzstecker muss gezogen sein.
Nachträglich / anwenderseitig ange-
schlossenes Saugeschirr muss sta-
tisch leitend mit der Absauganlage ver-
bunden sein.
Falls keine Saugstellen benutzt wer-
den, z.B. Arbeitsunterbrechung,
Saugleitung verstopft, ist die Anla-
ge umgehend abzuschalten.

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Diese Anleitung auch für:

Sps 250

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