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milliSoft multiSwitchBox USB Bedienungsanleitung Seite 19

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3. Der Kunde hat das Recht, bei Fehlschlagen der Fehlerberichtigung eine Herabsetzung der Lizenzgebühr zu
verlangen oder von dem Vertrag kostenfrei zurückzutreten. Bei Rücktritt wird der Kunde den jeweiligen Datenträger
mit der milliSoft multiSwitchBox USB sowie die zugehörige Dokumentation an milliSoft zurücksenden und sämtliche
etwaige Kopien vernichten.
4. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Lieferung der milliSoft multiSwitchBox USB
III. Haftung.
1. milliSoft haftet nicht für Schäden, die durch fehlende von ihr zugesicherte Eigenschaften entstanden sind, außer
wenn diese Schäden
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Das Produkt darf NICHT in
sicherheitsrelevanten oder ähnlich kritischen Bereichen eingesetzt werden, in denen Garantien für die Funktion des
Gerätes und der Software existieren. Eine Funktionsgarantie kann NICHT gegeben werden.
2. milliSoft haftet nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden. Sie haftet jedoch bei leicht fahrlässiger Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten für unmittelbare Schäden bis zu einem Betrag in Höhe des Betrages der vom Kunden
bezahlten Lizenzgebühr. milliSoft haftet bei Fahrlässigkeit nicht für mittelbare und Folgeschäden (insbesondere
entgangenen Gewinn und Produktionsausfall).
3. milliSoft haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, da das Produkt dem Benutzer die
Einstellungsmöglichkeiten bietet Daten per Tasterdruck gezielt zu entfernen.
4. Dem Kunden ist bekannt, dass er im Rahmen seiner Obliegenheit zur Schadensminderung eine regelmäßige
Sicherung seiner Daten vorzunehmen und im Falle eines vermuteten Softwarefehlers alle zumutbaren zusätzlichen
Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen hat.
IV. Softwarepflege
Die Pflege der milliSoft multiSwitchBox USB unterliegt ausschließlich der milliSoft und wird bei gravierenden
Mängeln der Software von den Entwicklern des Produktes nach eigener Prioritätslage vorgenommen. Es besteht kein
Anspruch auf Ausbesserung von Mängeln seitens des Käufers.
V. Sonstige Bestimmungen
1. Etwaige Nebenabreden zu diesem Lizenz-Vertrag sind nur wirksam, wenn sie von milliSoft schriftlich bestätigt
worden sind; das gilt auch für eine Aufhebung dieser Bestimmung.
2. Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang
mit diesem Vertrag ist Saarbrücken.
3. Sonstiges:
Salvatorische Klausel, keine Aufrechnung, kein Zurückbehaltungsrecht
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Softwarelizenzvertrag: | www.milliSoft.de

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