Softwarelizenzvertrag:
Lizenzvertrag
zwischen
Käufer/ Benutzer dieses Produktes
und milliSoft Softwareentwicklung Saar GbR, Holger Hewener und Daniel Speicher (im Folgenden „milliSoft")
über die Lizensierung von milliSoft multiSwitchBox USB
I. Nutzungsrechte
1. milliSoft gewährt dem Kunden ein entgeltliches, zeitlich nicht befristetes und nicht ausschließliches Recht zur
Nutzung (Lizenz) der in dieser Verpackung befindlichen milliSoft multiSwitchBox USB. Die Lieferung des Quellcodes
gehört nicht zum Lieferumfang.
2. Die Lizenz berechtigt den Kunden zur Einzelnutzung der milliSoft multiSwitchBox USB im Rahmen eines normalen
Gebrauchs. Dieser umfasst die milliSoft multiSwitchBox USB-Installation und die Anfertigung einer Sicherungskopie,
das Laden der milliSoft multiSwitchBox USB in den Arbeitsspeicher und seinen Ablauf. Auf andere Nutzungsarten
erstreckt sich die Lizenz nicht. Der Kunde darf insbesondere keinerlei Änderungen und Übersetzungen oder weitere
Vervielfältigungen der milliSoft multiSwitchBox USB vornehmen, auch nicht teilweise oder vorübergehend, gleich
welcher Art und mit welchen Mitteln. Eine unzulässige Vervielfältigung stellt auch der Ausdruck des Programmcodes
dar. Änderungen, zu denen milliSoft nach Treu und Glauben die Zustimmung nicht verweigert werden kann (§ 39
Abs. 2 UrhG), sind statthaft.
3. milliSoft ist Inhaber sämtlicher gewerblicher Schutz- und Urheberrechte an der milliSoft multiSwitchBox USB sowie
der dazugehörenden Benutzerdokumentation. Hinweise auf Urheberrechte oder auf sonstige gewerbliche
Schutzrechte, die sich auf oder in der milliSoft multiSwitchBox USB befinden, dürfen weder verändert, beseitigt noch
sonst unkenntlich gemacht werden.
5. Der Kunde darf die milliSoft multiSwitchBox USB weder vermieten noch verleihen. Eine Übertragung der Lizenz an
der milliSoft multiSwitchBox USB auf einen Dritten ist nur nach vorheriger Information von milliSoft und nur dann
zulässig, wenn sich der Dritte mit diese Bedingungen schriftlich einverstanden erklärt und der Kunde keinerlei Kopien
an der milliSoft multiSwitchBox USB (einschl. etwaiger Vorversionen) zurückbehält. Der Kunde darf die milliSoft
multiSwitchBox USB weder zurückentwickeln (Reverse Engineering), dekompilieren noch disassemblieren. Im
Übrigen bleiben §§ 69d, 69e UrhG unberührt.
II. Gewährleistung
1. milliSoft gewährleistet gemäß den Vorschriften der §§ 434 ff BGB, dass die milliSoft multiSwitchBox USB mit den
von milliSoft in der zugehörigen Programm-Dokumentation aufgeführten Spezifikationen übereinstimmt sowie mit
der gebotenen Sorgfalt und Fachkenntnis erstellt worden ist. Dennoch ist nach dem derzeitigen Stand der Technik
der völlige Ausschluss von Softwarefehlern nicht möglich.
2. milliSoft wird Fehler der milliSoft multiSwitchBox USB, welche die bestimmungsgemäße Benutzung nicht nur
unerheblich beeinträchtigen, berichtigen. Die Fehlerberichtigung erfolgt nach Wahl von milliSoft, je nach Bedeutung
des Fehlers, durch die Lieferung einer verbesserten milliSoft multiSwitchBox USB-Version oder durch Hinweise zur
Beseitigung oder zum Umgehen der Auswirkungen des Fehlers. Der Kunde ist verpflichtet, eine ihm von milliSoft im
Rahmen der Fehlerberichtigung angebotene neue milliSoft multiSwitchBox USB-Version zu übernehmen, es sei denn,
dies führt für ihn zu unzumutbaren Anpassungs- und Umstellungsproblemen.
18
Softwarelizenzvertrag: | www.milliSoft.de