2.2. Schutz vor elektrostatischer Entladung (ESD)
Elektronische Produkte sind empfindlich gegen
elektrostatische Entladung. Deshalb muss besonderen
Wert auf eine ESD‐geschützte Umgebung gelegt werden.
ESD‐geschützte Arbeitsplätze leiten elektrostatische
Aufladungen kontrolliert mit einem hohen
Übergangswiderstand gegen Erde ab.
Dies wird durch Antistatikbänder sowie
Arbeitsoberflächen, Bodenbeläge, Schuhe und Bekleidung
mit leitfähigen Eigenschaften erreicht. Der gesamte Arbeitsplatz muss den
geltenden ESD‐Richtlinien entsprechen. Bei Nichtbeachtung kann es zu einer
Schädigung oder Zerstörung der Produkte kommen. Oftmals äußern sich ESD‐
Schäden erst nach einer gewissen Zeit. So kommt es immer wieder vor, dass
Produkte zuerst einwandfrei funktionieren und dann plötzlich ohne erkennbaren
Grund ausfallen.
ESD‐Schäden sind grundsätzlich von der Garantie ausgeschlossen.
2.3. Exposition von Personen gegenüber elektromagnetischen
Feldern
Alle Geräte, in denen Strom fließt, erzeugen technisch bedingt elektromagnetische
Felder. Lange Zeit war die Gesundheitsgefährdung dieser Emissionen umstritten.
Mittlerweile gilt es als nachgewiesen, dass elektromagnetische Felder ab einer
gewissen Stärke durchaus gesundheitsgefährdend sind. Hierzu wurden mittlerweile
auf europäischer Ebene Grenzwerte festgelegt. Unter anderem auch für
Leuchtmittel und Leuchten jeglicher Art. Diese Normen sind nicht Bestandteil der
EMV, es sind Sicherheitsnormen und somit innerhalb der Niederspannungsrichtlinie
gelistet. Wir nehmen diese Vorgaben sehr ernst und haben all unsere Produkt in der
Form entwickelt, dass die erlaubten Grenzwerte um ein Vielfaches unterschritten
werden. Wir können somit eine Gesundheitsgefährdung durch elektromagnetische
Felder, die von unseren Produkten ausgehen, nach dem aktuellen Stand der
Wissenschaft absolut ausschließen.
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