2. Installationshinweise / Allgemeine Informationen
Die Installation darf grundsätzlich nur von ausreichend qualifiziertem
Fachpersonal und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik
vorgenommen werden. Beachten Sie unbedingt die geltenden
Sicherheitsvorschriften.
Setzen Sie in Küchen nur Geräte ein, die mindestens die Schutzklasse IP64
aufweisen.
Vor Öffnen des Gehäuses unbedingt den Netzstecker ziehen. Das
Berühren spannungsführender Teile kann zum elektrischen Schlag führen.
Dieser kann tödlich sein.
Die Leuchte ist für die Festinstallation im Gebäude vorgesehen.
Aus diesem Grund müssen Trennvorrichtungen mit nachfolgenden Eigenschaften
vorgesehen werden.
Ein Schalter oder Leistungsschalter ist in der Gebäudeinstallation vorzusehen
Dieser muss in der Nähe der Leuchte angeordnet werden und durch den
Benutzer leicht erreichbar sein
Dieser muss als Trennvorrichtung für das Gerät eindeutig gekennzeichnet
sein.
Achten Sie beim Einbau auf eine ausreichende Luftzirkulation.
2.1. Bestimmungsgemäßer Betrieb
Das Gerät ist für den Betrieb in folgenden Bereichen bestimmt:
Wohn‐, Geschäfts‐ und Gewerbebereich sowie Kleingewerbebetriebe.
Die Umgebungstemperatur während des Betriebs reicht von ‐20°C bis +50°C.
Während der Lagerung oder des Transports darf die Temperatur zwischen ‐30°C
und +80°C betragen. Hat sich während des Transports oder der Lagerung
Kondenswasser gebildet, muss das Gerät ca. 2 Stunden akklimatisiert werden, bevor
es in Betrieb genommen wird.
Das Gerät ist zum Gebrauch in sauberen, trockenen Räumen bestimmt. Es darf nicht
bei besonders großem Staub‐ bzw. Feuchtigkeitsgehalt der Luft, bei
Explosionsgefahr sowie bei aggressiver chemischer Einwirkung betrieben werden.
Die Betriebslage ist beliebig. Eine ausreichende Luftzirkulation
(Konvektionskühlung) ist jedoch zu gewährleisten.
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