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T-Mobile Eumex 704PC DSL Anleitung Seite 109

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Anhang
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer entweder Minderung des Kauf-
preises verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten und, sofern der Mangel von der
Deutschen Telekom zu vertreten ist, Schadensersatz verlangen.
Der Käufer hat festgestellte Mängel der Deutschen Telekom AG unverzüglich mitzu-
teilen. Der Nachweis des Gewährleistungsanspruchs ist durch eine ordnungsgemäße
Kaufbestätigung (Kaufbeleg, ggf. Rechnung) zu erbringen.
Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn durch den Käufer oder nicht autori-
sierte Dritte in das Gerät eingegriffen wird. Schäden, die durch unsachgemäße
Behandlung, Bedienung, Aufbewahrung, sowie durch höhere Gewalt oder sonstige
äußere Einflüsse entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung, ferner nicht der
Verbrauch von Verbrauchsgütern, wie z. B. Druckerpatronen und wiederaufladbaren
Akkumulatoren.
Behebt eine Servicestelle der Deutschen Telekom AG anerkannte gewährleistungs-
pflichtige Mängel, so werden keine Nebenkosten berechnet. Fracht- und Versandko-
sten für den billigsten Rückversand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
gehen dabei zu Lasten der Deutschen Telekom AG.
Haben Sie das Produkt bei einem Fachhändler oder in einem Fachmarkt gekauft,
gilt folgende Gewährleistung:
Ihre Ansprechstelle für Leistungen aus Gewährleistungsverpflichtungen ist der Fach-
händler, bei dem Sie das Gerät erworben haben.
Der Fachhändler leistet für Material und Herstellung des Telekommunikationsend-
gerätes eine Gewährleistung von 2 Jahren ab der Übergabe.
Dem Käufer steht im Mangelfall zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung zu. Die
Nacherfüllung beinhaltet entweder die Nachbesserung oder die Lieferung eines
Ersatzproduktes. Ausgetauschte Geräte oder Teile gehen in das Eigentum des Fach-
händlers über.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer entweder Minderung des Kauf-
preises verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten und, sofern der Mangel von
dem Fachhändler zu vertreten ist, Schadensersatz verlangen.
Der Käufer hat festgestellte Mängel dem Fachhändler unverzüglich mitzuteilen. Der
Nachweis des Gewährleistungsanspruchs ist durch eine ordnungsgemäße Kaufbe-
stätigung (Kaufbeleg, ggf. Rechnung) zu erbringen.
Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn durch den Käufer oder nicht autori-
sierte Dritte in das Gerät eingegriffen wird. Schäden, die durch unsachgemäße
Behandlung, Bedienung, Aufbewahrung, sowie durch höhere Gewalt oder sonstige
äußere Einflüsse entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung, ferner nicht der
Verbrauch von Verbrauchsgütern, wie z. B. Druckerpatronen, und wiederaufladbaren
Akkumulatoren.
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