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Bauliche Veränderungen; Vorhersehbare Fehlanwendung; Anforderungen An Das Personal - KONVEKTA DKD 133-E Serie Originalbetriebsanleitung

Transportkühlanlagen
Inhaltsverzeichnis

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2.2 Anforderungen an das Personal

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Korrosion nicht der Sachmängelhaftung unterliegt. Die
Konvekta AG übernimmt weder für Korrosion noch für daraus resultierende Folgeschäden eine
Sachmängelhaftung. Gleiches gilt für Korrosion oder Schäden aufgrund von Reinigung der
Systeme mit hoch komprimierten oder korrosionsfördernden Stoffen.
2.1.2
Bauliche Veränderungen
Konstruktion und Herstellerabnahme erfolgen auf Grundlage des Produktsicherheitsgesetzes
(ProdSG). Ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Konvekta AG dürfen keine
Veränderungen, An- oder Umbauten am Gerät vorgenommen werden.
Bei Nichteinhaltung verliert das Gerät seine EG-Konformität. Der Hersteller des Geräts ist
hierbei außerhalb der Gewährleistung. Dies gilt auch für Schweißarbeiten an tragenden Teilen.
Tauschen Sie Bauteile in nicht einwandfreiem Zustand sofort aus.
Verwenden Sie nur Original-Ersatzteile/-Verschleißteile/-Zubehörteile. Diese Teile sind speziell
für das Gerät konzipiert. Bei fremdbezogenen Teilen ist nicht gewährleistet, dass sie
beanspruchungs- und sicherheitsgerecht konstruiert und gefertigt sind.
Teile und Sonderausstattungen, die nicht von der Konvekta AG geliefert wurden, sind nicht zur
Verwendung am Gerät freigegeben.
2.1.3

Vorhersehbare Fehlanwendung

Jede über die bestimmungsgemäße Verwendung hinausgehende und/oder andersartige
Benutzung des Geräts kann zu schweren Verletzungen führen.
Verwenden Sie das Gerät nur bestimmungsgemäß.
Folgende Betriebsbedingungen werden als Fehlanwendung eingestuft:
Der Betrieb als Klimaanlage zur Klimatisierung von Fahrer- bzw. Fahrgastplätzen ohne
spezielle Ausrüstungen und Sicherheitseinrichtungen.
Die Verwendung der Frischdienstanlage als Tiefkühlanlage.
Der Betrieb außerhalb der zulässigen technischen Grenzwerte.
Die Nichtbeachtung des Sicherheitsdatenblatts für das Kältemittel.
Der Betrieb der Transportkühlanlage im Standbetrieb an nicht gewerblichen 230V- oder
400V-Stromversorgungsnetzen ohne integrierten Personenschutzschalter (FI 30mA
Auslösestrom).
Das Nichtbeachten und Nichteinhalten der vor Ort geltenden gesetzlichen Regelungen und
Bestimmungen.
2.2
Anforderungen an das Personal
Das Gerät darf nur von Personen bedient, gewartet und repariert werden, die dafür qualifiziert
und/oder unterwiesen sind. Diese Personen müssen die Betriebsanleitung kennen und danach
handeln. Die jeweiligen Befugnisse des Personals sind klar festzulegen.
In der Betriebsanleitung werden folgende Qualifikationen für verschiedene Tätigkeitsbereiche
benannt:
Anzulernendes Personal
Anzulernendes Personal, wie ein Auszubildender oder eine Aushilfskraft, kennt nicht alle
Gefahren, die beim Betrieb des Geräts auftreten können. Es darf Arbeiten am Gerät nur unter
Aufsicht von qualifiziertem oder unterwiesenem Personal ausführen.
Unterwiesenes Personal
Unterwiesenes Personal wurde in einer Unterweisung durch den Betreiber oder durch
qualifiziertes Personal über die ihm übertragenen Aufgaben und möglichen Gefahren bei
unsachgemäßem Verhalten unterrichtet.
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