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Kienesberger KRTS 700 - Zapf Betriebsanleitung Seite 4

Brennholz rolltischkreissäge

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1) Sicherheitshinweise
Um einen ordnungsgemäßen Betrieb mit dieser Brennholzkreissäge zu gewährleisten, ist es
unumgänglich, sich vor der Erstinbetriebnahme des Gerätes mit der Betriebsanleitung vertraut zu
machen. In der Betriebsanleitung werden auch die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen
angeführt, die unbedingt eingehalten werden müssen.
Die Säge darf nur auf festem und ebenen Untergrund betrieben werden. D. h., dieser muß
rutschfest, schwingungsfrei sowie kippsicher sein. Ebenso sind Stolpergefahren aus
unmittelbarer Maschinennähe zu entfernen.
Die Maschine muß am Unterlenker des Schleppers befestigt sein; ebenso ist für ausreichende
Lichtverhältnisse zu sorgen.
Die an der Säge angebrachten Schutzvorrichtungen dürfen beim Sägen nicht entfernt werden!
Es darf ausschließlich ein Qualitätssägeblatt nach prEN 847-1 mit einem Durchmesser von 700
mm verwendet werden. Rissige, stumpfe oder solche Sägeblätter, die ihre Form verändert
haben, dürfen nicht verwendet werden.
Durch Nachschleifen der Verzahnung darf die Zahnhöhe maximal um 5 mm geringer werden. Bei
Unterschreitungen ist das Sägeblatt auszuwechseln. Ein scharf geschliffenes Sägeblatt erhöht
die Arbeitsleistung und verringert die Rückschlaggefahr.
Die maximale Länge von Schnittgut darf 200 cm betragen. Die Mindestschnittlänge darf 20 cm
nicht unterschreiten.
Schnittreste sind den Erfordernissen entsprechend von der Maschine zu entfernen, damit die
Sicherheit am Arbeitsplatz nicht beeinträchtigt wird. Das gleiche gilt für Sägespäne. Die
Spanabführung muß frei gehalten werden. Reisigbündel dürfen nur geschnitten werden, wenn
sie beidseitig des Schneidbereiches gebunden sind. Sie dürfen in der Nähe des Sägeblattes
nicht mit der Hand entfernt werden. Fahrbare Kreissägen müssen während des Betriebes gegen
wegfahren gesichert werden. Kreissägen dürfen nur bei stillstehendem und abgedecktem
Sägeblatt befördert werden.
Die Bedienung, Instandhaltung und das Einrichten von Kreissägen ist nur zuverlässigen
Personen, über 18 Jahre gestattet.
Beim Arbeiten mit der Brennholzkreissäge sind Gehörschutz, Schutzbrille, enganliegende
Kleidung sowie Sicherheitshandschuhe zu tragen.
Vor dem Verlassen des Arbeitsplatzes ist der Schlepper stets auszuschalten. Gleiches gilt bei
Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten, sowie bei Sägeblattwechsel, Beseitigung von
Störungen und bei Entfernung eingeklemmter Splitter. Bevor diese Arbeiten durchgeführt
werden, muß das Sägeblatt zu Stillstand gekommen sein.
Die Säge darf wegen fehlender Absaugvorrichtung nur im Freien verwendet werden.

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