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Pflege Fahrradpflege; Entsorgung; Hinweis - geoby Geobike Kobold Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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PFLEGE
Fahrradpflege / Pflegemittel
Winterbetrieb und Korrosionsschutz

HINWEIS

Im Interesse des Umweltschutzes bitten wir
Sie, Pflegemittel sparsam anzuwenden und
nur solche zu gebrauchen, die als umwelt-
freundlich gekennzeichnet sind.
wird das Fahrrad in den wintermonaten
benutzt, können durch Streusalze beträcht-
liche Schäden auftreten.
ACHTUNG
Kein warmes Wasser verwenden – ver-
stärkte Salzeinwirkung.
Pflegemittel
- Fahrrad nach Fahrtende sofort mit kaltem
Das Fahrrad sollte bei Bedarf mit handels-
wasser reinigen.
üblichen Konservierungs- und Pflegemitteln
- Fahrrad gut trocknen.
gepflegt werden.
- Korrosionsgefährdete teile vor dem
- Korrosionsgefährdete teile vorsorglich
Betrieb mit Korrosionsschutzmitteln auf
und vor allem im winter regelmäßig
wachsbasis behandeln und dies ggf.
mit Konservierungs- und Pflegemitteln
mehrmals wiederholen.
behandeln.
Lackschäden ausbessern
ACHTUNG
Kleine Lackschäden sofort mit einem Lack-
Für Kunststoffteilen keine silikonhal-
stift ausbessern.
tigen Pflegemittel und Lackpoliermittel
verwenden.
- Rahmen und Alu-teile nach längeren
Fahrten gründlich reinigen und mit einem
handelsüblichen Korrosionsschutzmittel
konservieren.
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Geobike Kobold
Reifenpflege
wenn das Fahrrad über einen längeren
Zeitraum nicht benutzt wird, empfiehlt es
sich, das Fahrrad so abzustellen, dass die
Reifen unbelastet sind.
Fahrrad bzw. Bereifung nicht über einen
längeren Zeitraum in zu warmen Räumen
– wie Heizungskeller – aufbewahren.
ACHTUNG
Die Reifenprofilstärke darf 1 mm nicht
unterschreiten.
Das Befahren von Randsteinen, scharf-
kantigen Hindernissen, Bodenvertie-
fungen, Schlaglöchern usw., kann Schä-
den an der Felge (Speichenbruch) bzw.
am Reifen (Leinwandriss) verursachen,
wobei ein zu niedriger Reifendruck dafür
ursächlich sein kann.
Ein Gewährleistungsanspruch besteht
dafür nicht.
Geobike Kobold

Entsorgung

Mit der Wiederverwertung, der stofflichen
HINWEIS
Verwertung oder anderer Formen der Ver-
Ab dem Zeitpunkt der
wertung von Altgeräten leisten Sie einen
Umsetzung
der
eu-
wichtigen Beitrag zum Schutz unserer
ropäischen
Richtlinie
Umwelt.
2002/96/EU
in
nati-
In Deutschland gelten oben genannte Ent-
onales Recht gilt fol-
sorgungsregeln, laut Batterieverordnung,
gendes:
für Batterien und Akkus entsprechend.
Elektrische und elektro-
nische Geräte dürfen
Akkus unterliegen der Entsorgungspflicht,
nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden.
Lithium-Ionen (Li-Ion)
sie enthalten giftige Schwermetalle und
Der Verbraucher ist gesetzlich verpflichtet,
unterliegen deshalb der Sondermüllbe-
elektrische und elektronische Geräte am
handlung. Geoby übernimmt die Entsor-
Ende ihrer Lebensdauer an den dafür ein-
gung.
gerichteten, öffentlichen Sammelstellen
oder an Geoby zurückzugeben. Einzel-
Ladegerät
heiten dazu regelt das jeweilige Landes-
Entsorgen Sie das Gerät entsprechend
recht.
der in Ihrem Land geltenden Umweltvor-
schriften. Elektrische Abfälle dürfen nicht
Das Symbol auf dem Produkt, weist auf
zusammen mit Haushaltsabfällen entsorgt
diese Bestimmung hin:
werden.
Informationen erhalten Sie bei Ihrer Kom-
munalbehörde oder über Geoby. wenn
das Gebrauchsende erreicht ist, machen
Sie das ausgediente Gerät unbrauchbar,
indem Sie den Netzstecker aus der Steck-
dose ziehen und das Stromkabel durch-
Lithium-Ionen (Li-Ion)
trennen.
PFLEGE
Übrige Komponenten
Entsorgen Sie die Komponenten entspre-
chend der in Ihrem Land geltenden Um-
weltvorschriften.
Elektrische Abfälle dürfen nicht zusam-
men mit Haushaltsabfällen entsorgt wer-
den. wenden Sie sich für Ratschläge
bezüglich des Recyclings an Ihre Kommu-
nalbehörde.
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