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Garantie; Garantiedauer; Garantiebestimmung - ncm BERLIN MD1-600 Bedienungsanleitung

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7. Garantie

7.1.Garantiedauer

Die Gewährleistungspflicht innerhalb der EU beträgt 24 Monate ab dem Erstverkaufsdatum
bzw. 6 Monate für Batterien und Akkumulatoren.
Der Hersteller gewährt eine darüber hinausgehende zusätzlichen freiwillige Verlängerung
der Garantiedauer von 12 Monate auf die Batterie bzw. Akku, wenn der Fehler auf Material-
oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen ist. Bezüglich der Kapazität garantieren wir, dass
zum Ende der Garantiezeit, bei normalen Gebrauch, der Akku mindestens 70% der
angegebenen Kapazität vorweist.
Die freiwillige verlängerte Garantie beinhaltet, keine Arbeitskosten oder Transportkosten für
den Umbau. Sie ist beschränkt auf Ersatz oder Reparatur des defekten Bauteiles.
Bitte bewahren Sie die Rechnung als Nachweis auf.
Natürlich können Sie auch alle anderen Teile, wie Ersatzteile, über unseren Kundendienst
beziehen. Diese Teile sind kostenpflichtig. Bitte nennen Sie bei der Kontaktaufnahme die
Modellbezeichnung und halten Sie den Kaufbeleg bereit.

7.2.Garantiebestimmung

Sollte eine Garantieleistung in Anspruch genommen werden, resultiert daraus weder eine
Verlängerung noch ein Neubeginn der Garantiedauer. Die Gewährleistung/Garantie
umfasst keinen der nachfolgenden Punkte:
Unfälle oder andere nicht in der Macht des Herstellers liegende Umstände.
Reparaturen durch Dritte, die nicht autorisiert sind.
Fahrräder, bei denen die Rahmennummer geändert, entfernt und unleserlich gemacht wurde.
Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung
Bedienungsfehler
mangelhafte Pflege
Umwelteinflüsse bei Lackfehlern oder Rostbildung.
Im Falle eines Garantieanspruches haben wir als Hersteller die Möglichkeit, nach eigenem
Ermessen die defekten Teile zu reparieren oder zu ersetzen. Sollte ein Bauteil derselben
Type, Größe oder Farbe nicht mehr lieferbar sein, können wir ein Teil, welches als
Nachfolge-Bauteil angesehen werden kann, zur Abgeltung des Garantieanspruches
verwenden. Die Garantie ist beschränkt auf die Reparatur oder den Ersatz von defekten
Teilen. Darüber hinaus können keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden.
Die über die gesetzliche Gewährleistung hinausreichende Garantiezeit beinhaltet nur das
defekte Bauteil. Erforderlicher Arbeitsaufwand bzw. anfallende Verpackungs- oder
Portokosten gehen zu Lasten des Käufers.
Die Garantie kann ferner nicht beansprucht werden, wenn Veränderungen an der
Originalkonstruktion vorgenommen wurden, das Rad nicht unter normalen Bedingungen
verwendet wird oder eine sonstige Überbeanspruchung vorliegt. Ebenfalls besteht kein
Anspruch bei Spätschäden, die aus vorhergegangenen Stürzen oder Unfällen resultiert.
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