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Hinweise zum Flugbetrieb
Zum Betrieb des Trikes ist ein gültiger Befähigungsnachweis mit dem
Mustervermerk „Leichte Luftsportgeräte Bauart Trike" oder
"Gewichtskraftgesteuerte UL-Trikes herkömmlicher Bauart"
erforderlich.
Die Flugzeit beschränkt sich auf die Zeit zwischen SR (Sonnenaufgang) und
SS (Sonnenuntergang).
Das Starten und Landen ist nur auf einem hierfür nach §6 LuftVG
zugelassenem Flugplatz oder einem Gelände zulässig, für das die
zuständige Luftfahrtbehörde des Landes nach §25 LuftVG eine Aussenstart-
und Landeerlaubnis erteilt hat.
Es ist nach den geltenden Regeln der Luftverkehrsordnung zu fliegen.
Kunstflug ist verboten. (Kunstflug ist: Neigung um die Querachse um mehr
als 30° / Neigung um die Längsachse um mehr als 60°)