Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Gewährleistung/ Beschaffenheitsvereinbarung - Gesslein f6 Bedienungsanleitung

Vorschau ausblenden Andere Handbücher für f6:
Inhaltsverzeichnis

Werbung

Gewährleistung/ Beschaffenheitsvereinbarung
»2-Jahre Gewährleistung
Sie
haben
auf
Gewährleistungsanspruch von 2 Jahren. Die
Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe des
Produktes von Ihrem Händler. Zum Nachweis bewah-
ren Sie bitte diese ausgefüllte Karte, den von Ihnen
unterzeichneten
Übergabe-Check
Kaufbeleg für die Dauer der Gewährleistungsfrist auf.
Ohne Vorlage dieser Dokumente kann eine
Reklamation nicht bearbeitet werden.
WOFÜR
ÜBERNEHMEN
GEWÄHRLEISTUNG ?
Die Gewährleistung bezieht sich auf sämtliche
Material- und Herstellungsfehler, die zum Zeitpunkt
der Übergabe vorliegen. Die Gewährleistung gilt
ausschließlich für Produkte, an denen der Benutzer
nicht eigenhändig Änderungen vorgenommen hat
(z.B. auch Anbringen von Kiddy-Boards, Zweit-
sitzen, ...). Die Gewährleistung gilt auch nur für den
Erstbesitzer und ist nicht übertragbar.
KEINE
GEWÄHRLEISTUNG
ÜBERNOMMEN ....
Es wird keine Gewährleistung übernommen für
Mängel oder Schäden an der veräußerten Ware, die
von uns nicht zu vertreten sind. Dies gilt insbesonde-
re für
- natürliche Abnutzungserscheinungen (Verschleiß)
und Schäden durch übermäßige Beanspruchung.
- Folgefehler, die dadurch entstanden sind, dass
Schäden/Fehler nicht beachtet wurden und aufgrund
dessen zu einer erschwerten Reparatur führen.
- Schäden durch ungeeignete oder unsachgemäße
Verwendung (s. Gebrauchsanweisung)
- Schäden
durch
fehlerhafte
Inbetriebsetzung.
- Schäden durch nachlässige Behandlung oder
mangelnde Wartung des Kaufgegenstandes
- Schäden durch unsachgemäße Änderungen des
Kaufgegenstandes.
dieses
Produkt
einen
sowie
den
WIR
WIRD
Montage
oder
GEWÄHRLEISTUNGSFALL ODER
NICHT?
- Rost: Das Gestell ist rostschutzbehandelt um einen
ordentlichen Grundschutz zu geben. Bei fehlender
Wartung kann es jedoch vorkommen, dass
Roststellen
auftreten.
Gewährleistung übernommen.
- Kratzer: Bei Auftreten von Kratzern handelt es sich
um normale Verschleißerscheinungen, wofür keine
Gewährleistung übernommen werden kann.
- Schimmelbildung: Wenn Textilteile feucht gewor-
den sind, müssen sie richtig getrocknet werden, um
Schimmelbildung
zu
Gebrauchsanweisung). Für Schimmelbildung kann
keine Gewährleistung übernommen werden.
- Bleichung der Stoffe: Wir bestätigen, dass die
Stoffe den gültigen Normen entsprechen. Durch
Sonneneinstrahlung,
Reinigungsmittel, Abrieb (insbesondere an den im
Griffbereich liegenden Stellen) oder zu häufiges
Waschen ist ein Ausbleichen nicht auszuschließen
und somit kein Reklamationsgrund.
- Noppenbildung
Noppenbildung wird keine Gewährleistung über-
nommen. Dieses fällt unter allgemeine Kleiderpflege
und kann wie bei Wollpullovern einfach mit einer
Kleiderbürste oder Noppenmaschine beseitigt wer-
den.
- Einreißen der Nähte/Druckknöpfe/des Stoffes:
Bitte prüfen Sie beim Kauf genau, dass alle Stoffteile,
Nähte und Druckknöpfe ordnungsgemäß genäht und
befestigt sind. Eventuelle Beanstandungen von
Nähten/defekten Druckknöpfen müssen unverzüglich
nach Feststellen des Fehlers bei Ihrem Fachhändler
reklamiert werden.
- Räder: Kinderwagenräder werden nicht ausge-
wuchtet
und
können
Höhenschlag („eiern") aufweisen. Abgefahrene
Räder sind natürliche Verschleißerscheinungen.
Platten bei Lufträdern kann nur auf äußere
Einwirkung, spitze Gegenstände oder Fahren mit zu
niedrigem Luftdruck zurückgeführt werden. Hierfür
kann keine Gewährleistung übernommen werden.
Hierfür
wird
keine
vermeiden
(siehe
Schweißeinfluss,
der
Stoffe:
Gegen
daher
einen
leichten
21

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis