4. Lebensdauer und Austausch der Lampen:
1. Die Lebensdauer der Lampen beträgt ungefähr 1000 Betriebsstunden. Das Gerät ist mit einem
Zeitzähler ausgestattet, welcher die Anzahl der Betriebsstunden anzeigt. Um den Zeitzähler
anzuzeigen und die Anzahl der Betriebsstunden zu überprüfen, führen Sie Folgendes durch:
• Schalten Sie das Gerät aus.
• W ährend Sie den Knopf "+" gedrückt halten, schalten Sie das Gerät wieder ein. Auf dem Display
erscheint die Anzahl der Betriebsstunden in Stunden und Minuten.
• Schalten Sie das Gerät erneut aus, bevor Sie einen neuen Polymerisationsvorgang durchführen.
2. Wenn die Lampen eine Betriebszeit von 1000 Stunden erreicht haben, müssen sie ausgetauscht
werden. Nachdem sie ausgetauscht wurden, muss der Zeitzähler wieder zurückgestellt werden.
Dieses geschieht wie folgt:
• Schalten Sie das Gerät aus.
• Taste „+" drücken und für die Dauer des Rückstellvorganges gedrückt halten
• Gerät einschalten
• J etzt Taste "2" (START) und Taste „–„ gleichzeitig drücken und alle 3 Taste gedrückten halten,
so lange bis die Zeit auf Null steht (ca. 30 Sek.).
• Schalten Sie das Gerät erneut aus.
5. Instandhaltung und Service:
Vor jeder Untersuchung muss das Gerät vom Stromkreis getrennt werden. Die Sauberkeit der
Lampen muss regelmäßig überprüft werden. Die Sicherung wird, wie in Abb. 3 gezeigt, ausge-
tauscht. Im Falle eines technischen Defekts benachrichtigen Sie bitte Ihren Dentalhändler, oder
wenden Sie sich direkt an die Fa. HAGER & WERKEN GmbH & Co. KG.
6. Gewährleistungsfrist:
Der Hersteller gewährleistet, dass das Vertragsprodukt nicht mit Mängeln behaftet ist und alle
zugesicherten und/oder vereinbarten Eigenschaften aufweist. Die Gewährleistungsfrist beginnt
mit dem Tag des Gefahrenübergangs oder der Anlieferung der Sache und beträgt zwölf Monate.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und/oder Schäden, die z.B. auf betriebsbe-
dingte Abnutzung, üblichen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler, Fahrläs-
sigkeiten des Kunden beim Umgang mit dem Produkt, Anschluss an ungeeignete Stromquellen,
Betrieb mit falscher Stromart, höhere Gewalt wie Brand, Blitzschlag, Feuchtigkeit, etc. Bei berech-
tigten Mängeln hat der Hersteller das Recht einer Reparatur, Ersatzteillieferung oder Minderung
des Kaufpreises durchzuführen. Rückgängigmachen des Kaufvertrages kann der Kunde erst nach
zweimaliger erfolgloser Reparatur durch den Hersteller verlangen.