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STRATOS SA 500 Bedienunganleitung Seite 4

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3. Die Vorderkante eines Frontanbaugerätes darf nicht mehr als 3,5m von der Lenkradmitte
des Schleppers entfernt sein. Wird dieses Maß überschritten, so sind zusätzliche
Maßnahmen erforderlich, die eine sichere Transportfahrt auf öffentlichen Straßen
gewährleisten, z.B. eine Begleitperson als Einweiser.
4. Angehängte landwirtschaftliche Arbeitsgeräte, deren Achslast über 3t beträgt, benötigen
eine Druckluftanlage, wenn für die Fahrt öffentliche Straßen benutzt werden.
5. Das Gerät darf bestimmungsgemäß nur für den vorgesehenen landwirtschaftlichen
Einsatz verwendet werden.
Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt nicht als bestimmungsgemäß. Für
hieraus resultierende Schäden haftet der Hersteller nicht; das Risiko hierfür trägt allein
der Benutzer.
1. Wenn das Fahrzeug verkehrsgefährdende Teile aufweist und sich das Herausragen von
Teilen über den Umriss der Fahrzeuge nicht vermeiden lässt, sind diese Stellen durch
Warntafeln kenntlich zu machen. Dies gilt auch für verkehrsgefährdende Teile wie
Messer, Zinken, Scheiben....
2. Ragt ein Anbaugerät nach hinten mehr als 1m über die Schlussleuchten des Schleppers
hinaus, muss ein solches Anbaugerät durch eine Warntafel kenntlich gemacht werden.
Bei Dunkelheit oder wenn es die Witterung erfordert, ist mindestens eine Schlussleuchte
und Rückstrahler am Gerät anzubringen.
3. Ragt ein Anbaugerät seitlich mehr als 40cm über die Begrenzungs- bzw. Schlussleuchten
des Schleppers hinaus, muss es durch Warntafeln nach vorne und hinten kenntlich
gemacht werden. Bei Dunkelheit oder wenn es die Witterung erfordert, sind zusätzlich
Begrenzungs- und Schlussleuchten sowie Rückstrahler anzubringen.
4. Anbaugeräte müssen auch dann mit Beleuchtungseinrichtungen versehen sein, wenn die
Beleuchtungsanlage des Schleppers durch das Anbaugerät verdeckt wird.
1. Beachten Sie neben den Hinweisen in dieser Betriebsanleitung die allgemein gültigen
Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften.
2. Die angebrachten Warn- und Hinweisschilder geben wichtige Hinweise für den
gefahrlosen Betrieb; die Beachtung dient Ihrer Sicherheit!
3. Vor jeder Inbetriebnahme ist das Gerät auf Verkehrs- und Betriebstauglichkeit zu prüfen.
4. Bei Benutzung öffentlicher Verkehrswege sind die Bestimmungen der StVZO einzuhalten.
Die Straßenverkehrszulassungsordnung schreibt für landwirtschaftliche Anbau- und
Anhängegeräte Beleuchtungseinrichtungen, Abdeckungen (soweit möglich),
Sicherungselemente bei klappbaren Geräten und Beleuchtung mit Warntafeln vor. Die
Beschaffung und Mitführung der Sicherheitseinrichtungen obliegt dem Fahrzeughalter.
5. Der Aufenthalt im Schwenkbereich und auf dem Gerät während des Einsatzes oder bei
Transportfahrten ist nicht gestattet.
6. Zwischen Schlepper und Anbaugerät ist der Aufenthalt bei laufendem Motor nicht
gestattet.

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