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Inspektion Und Wartung; Allgemeines - Daikin EHSX04P30B Installation Und Betriebsanleitung

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Inspektion und Wartung

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Inspektion und Wartung

7.1 Allgemeines

Die regelmäßige Inspektion und Wartung der Altherma EHS(X/H)
senkt den Energieverbrauch und garantiert eine lange Lebens-
dauer sowie den störungsfreien Betrieb.
GEFAHR VON UMWELTSCHÄDEN!
Wichtige Informationen bezüglich des
verwendeten Kältemittels.
Das Wärmepumpen-Gesamtsystem
enthält Kältemittel mit fluorierten Treib-
hausgasen, welche bei Freisetzung die
Umwelt schädigen.
Kältemitteltyp: R410A
GWP*-Wert: 2087,5
* GWP = Global Warning Potential (Treibhauspotenzial)
Gesamtfüllmenge des Kältemittels
auf dem mitgelieferten Etikett am
Wärmepumpenaußengerät eintragen
(Hinweise siehe Installationsanleitung
Wärmepumpenaußengerät).
Kältemittel nie in die Atmosphäre
entweichen lassen - immer mit einem
dafür geeigneten Recyclinggerät
absaugen und recyceln.
Die Inspektion und Wartung durch autorisierte und ge-
schulte Heizungs- und Kälte-Klima-Fachkräfte einmal
jährlich und möglichst vor der Heizperiode durch-
führen. Somit können Störungen während der Heizpe-
riode verhindert werden.
Zur Gewährleistung der regelmäßigen Inspektion und
Wartung empfiehlt Daikin, einen Inspektions- und War-
tungsvertrag abzuschließen.
Gesetzliche Bestimmungen
Nach der F-Gase-Verordnung (EG) Nr. 842/2006 Artikel 3, ab-
gelöst am 01.01.2015 durch (EG) Nr. 517/2014 Artikel 3 und 4,
müssen Betreiber (bzw. Eigentümer) ihre ortsfesten Kältean-
lagen regelmäßig warten, auf Dichtheit überprüfen und even-
tuelle Undichtigkeiten umgehend beseitigen lassen.
Alle Installations-, Wartungs- und Reparaturarbeiten am Kälte-
kreislauf müssen z. B. im Betriebshandbuch dokumentiert
werden.
Für Daikin Wärmepumpensysteme ergeben sich für den Be-
treiber folgende Pflichten:
Installations- und Betriebsanleitung
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Die europäische gesetzliche Überprüfungsfrist gilt für
Wärmepumpen ab einer Gesamtfüllmenge der Anlage
mit Kältemittel von 3 kg bzw. ab 01.01.2017 ab einer
Gesamtfüllmenge von 5 t CO
ab 2,4 kg).
Daikin empfiehlt dennoch den Abschluss eines War-
tungsvertrags inklusive Dokumentation der durchge-
führten Arbeiten im Betriebshandbuch zur Wahrung der
Garantieansprüche, auch für Anlagen, bei welchen
keine gesetzliche Pflicht auf Dichtheitskontrolle
besteht.
Bei einer Gesamtfüllmenge der Anlage mit Kältemittel von
3 kg – 30 kg bzw. ab 6 kg in hermetischen Anlagen und ab
01.01.2017 bei einer Gesamtfüllmenge von 5-50 t CO
Äquivalent bzw. ab 10 t CO
2
Anlagen:
Kontrollen durch zertifiziertes Personal in Abständen von
höchstens 12 Monaten und Dokumentation der durchge-
führten Arbeiten gemäß der gültigen Verordnung. Diese
Dokumentation ist mindestens 5 Jahre lang aufzubewah-
ren.
Zertifiziert sind Personen, welche für Arbeiten an orts-
festen Kälteanlagen (Wärmepumpen) und Klimaanla-
gen einen Sachkundenachweis für den europäischen
Raum nach der F-Gase-Verordnung gemäß (EG) Nr.
303/2008 besitzen.
– Bis 3 kg Kältemittelgesamtfüllmenge: Sachkun-
denachweis der Kategorie II
– Ab 3 kg Kältemittelgesamtfüllmenge: Sachkun-
denachweis der Kategorie I
-Äquivalent (bei R410A
2
-
2
-Äquivalent in hermetischen
Daikin Altherma EHS(X/H)
Daikin Altherma integrated solar unit
008.1434349_01 – 04/2016

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