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Erklärung Für Australien; Erklärung Für Neuseeland - eMachines EL1300 Benutzerhandbuch

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Anhang A: Regularien und Sicherheitshinweise
Liste zutreffender Länder
EU-Mitgliedstaaten Mai 2004: Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland,
Frankreich, Deutschland, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, die
Niederlande, Portugal, Spanien, Schweden, Großbritannien, Estonien, Latvien,
Lithuanien, Polen, Ungarn, Tschechische Republik, Slowakei Republik, Slowenien,
Zypern und Malta. Die Benutzung ist zugelassen in Ländern der europäischen
Union sowie: Norwegen, der Schweiz, Island und Liechtenstein. Das Gerät muss im
Einklang mit den Bestimmungen und Beschränkungen des entsprechenden Landes
benutzt werden. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die
zuständigen Behörden in den jeweiligen Ländern.
Erklärung für Australien
Schließen Sie aus Sicherheitsgründen nur eine Sprechgarnitur an, die eine
Kennzeichnung für die Telekommunikationsverträglichkeit hat. Ein Kundengerät,
das als genehmigt oder zertifiziert gekennzeichnet ist, ist enthalten.
Erklärung für Neuseeland
1
Das Erteilen eines Telepermits für eine Endeinrichtung bedeutet nur, dass
Telecom anerkannt hat, dass das Gerät die Mindestbedingungen für die
Verbindung mit ihrem Netz erfüllt. Es besagt weder eine Billigung von
Telecom für das Produkt noch jegliche Garantie. Darüber hinaus gibt es
weder eine Zusicherung, dass irgendein Gerät in jeglicher Hinsicht richtig mit
einem anderen mit Telepermit gekennzeichneten Gerät einer anderen Marke
oder Modells zusammenarbeitet, noch lässt sich schlussfolgern, dass
irgendein Produkt kompatibel mit jedem Netzwerkdienst von Telecom ist.
2
Das Gerät ist nicht in der Lage, unter allen Betriebsbedingungen mit höheren
Geschwindigkeiten als den angegebenen, richtig zu arbeiten. Telecom
übernimmt nicht die Verantwortung, wenn Schwierigkeiten unter solchen
Umständen auftreten.
3
Manche Parameter, die zur Erfüllung der Telepermit-Anforderungen von
Telecom erforderlich sind, sind abhängig von der Einrichtung (PC), mit der
das Gerät assoziiert ist. Die assoziierte Einrichtung muss so eingestellt
werden, dass ihr Betrieb die Grenzwerte zur Erfüllung der Anforderungen
von Telecom einhält:
a
Es darf nicht über 10 Mal innerhalb von 30 Minuten versucht werden,
die selbe Rufnummer zu wählen, und
b
das Gerät darf nicht zwischen dem Ende eines Anrufversuchs und dem
Beginn des nächsten Versuchs kürzer als 30 Sekunden aufgelegt sein.
4
Manche Parameter, die zur Erfüllung der Telepermit-Anforderungen von
Telecom erforderlich sind, sind abhängig von der Einrichtung (PC), mit der
das Gerät assoziiert ist. Damit der Betrieb die Grenzwerte zur Erfüllung der
Anforderungen von Telecom einhält, muss die assoziierte Einrichtung so
eingestellt werden, dass das automatische Wählen unterschiedlicher
Rufnummern ein Zeitintervall von mindestens 5 Sekunden zwischen dem
Ende eines Anrufversuchs und dem Beginn des nächsten Versuchs hat.
5
Die Einrichtung darf nicht so eingestellt werden, dass sie automatische
Anrufe an den Notdienst 111 von Telecom tätigt.
68

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