15 Garantie
Luxomat Produkte werden mit den modernsten Geräten produziert und sind werk
seitig geprüft. Sollte dennoch ein Mangel auftreten, leistet der Hersteller in nach
folgendem Umfang Gewähr.
Dauer: Die Dauer der Garantie richtet sich nach den gesetzlichen Richtlinien.
Umfang: Das Gerät wird vom Hersteller in seinem Werk nach seiner Wahl un
entgeltlich ausgebessert oder neu gefertigt, wenn es innerhalb der Garantiefrist
nachweisbar wegen eines Fertigungs oder Materialfehlers unbrauchbar wird
oder in seiner Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt ist.
Ausschluss: Die Garantie bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung oder Trans
portschäden, ferner nicht auf Schäden, die infolge Nichtbeachtung der Monta
geanleitung und nicht VDE gemässer Installation entstanden. Der Hersteller haftet
nicht für indirekte, Folge und Vermögensschäden.
Im Gewährleistungsfall ist das Gerät zusammen mit dem Kaufbeleg, einer kurzen
Beschreibung der Beanstandung und ausreichend frankiert an Swisslux AG zu
senden.
Achtung! Ohne Kaufbeleg kann keine Garantieabwicklung erfolgen.
B.E.G. Vertrieb Schweiz:
Swisslux AG
Industriestrasse 8
CH8618 Oetwil am See
Tel:
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