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Anhang; Außer Betriebsetzung Und Entsorgung - comesterogroup RM5 HD Gebrauchshandbuch

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RM5 HD Gebrauchshandbuch

13. Anhang

13.1 Außer Betriebsetzung und Entsorgung
Am Ende der Lebensdauer des Produktes muss es außer Betrieb gesetzt und an eine
Entsorgungsstelle übergeben werden.
Entfernen Sie das Gerät aus seinem Installationssitz, entnehmen Sie die Münzen und
entfernen Sie das Speisekabel. Wenden Sie sich an Ihren Wiederverkäufer, für die
Rücknahme der ausgesonderten Maschine.
Das Gerät muss, wie im Gesetzesdekret 25/07/2005 Nr. 151 vorgeschrieben,
entsorgt werden.
Zu diesem Zweck empfiehlt es sich, die folgenden Hinweise
aufmerksam zu lesen.
Zum 31. Dezember 2006 wurden genaue Kriterien zur Entsorgung von elektrischen
und elektronischen Abfällen (RAEE) festgelegt, mit dem Ziel, die Umwelt zu schützen.
Diese Automaten fallen in den Anwendungsbereich des Gesetzesdekretes 151/2005
Anhang 1B Artikel 2 Absatz 1. Es handelt sich um:
7.6
eine Münz-/Jetonmaschine
10.2 Ein automatischer Bargeldgeber oder ein Ausgabegerät von Produkten.
Zusammenfassend:
• Dieses Gerät darf nicht als Hausmüll entsorgt werden, sondern ist Gegenstand
der getrennten Abfallsammlung.
• Die Verkäufer nehmen das gebrauchte Gerät kostenfrei entgegen, um es an die
entsprechenden Sammelstellen weiterzuleiten, die für die korrekte Demontage
und die eventuelle Aufbereitung von wiederverwendbaren Materialien sorgen.
• Es wurden Sammelstellen für Abfälle von elektrischen und elektronischen
Geräten (RAEE) eingerichtet. Der Benutzer kann dieses gebrauchte Gerät beim
Kauf eines neuen äquivalenten Gerätes, an seinen Fachhändler zurückgeben.
• Dieses Gerät oder Teile davon könnten aufgrund einiger in den elektronischen
Komponenten vorhandenen Substanzen, potentiell schädliche Auswirkungen
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