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Gleitschirm PEAK Betriebshandbuch Seite 19

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Bei Beschädigungen von Schirm und Zubehör, egal welcher Art, darf
grundsätzlich nicht mehr geflogen (oder gestartet) werden, und das Gerät muß
dem Hersteller zur Reparatur übergeben werden. Eine provisorische Reparatur
des Tuches durch eine selbstklebende Stoffolie (z.B. Skytex) darf nur bei klei-
nen Beschädigungen durchgeführt werden, solange die Stelle nicht in der Nähe
einer Naht liegt. Besondere Pflege muß man den Leinen widmen, sie sind als
Sicherheitsfaktor für das ganze Fluggerät ausschlaggebend. Man sollte die Bil-
dung von kleinen Radien (Knoten) grundsätzlich vermeiden. Auch eine nur
leicht beschädigte Leine sollte man sofort durch eine Neue ersetzen!
Bei der Versendung zur Reparatur des Schirmes erbitten wir eine kurze
und präzise Angabe über Art und Umfang der Beschädigung, bzw. einen Hin-
weis auf andere mögliche Folgebeschädigungen. Dienlich ist auch die Angabe
der Ursache (z.B. Baumlandung). Bedenke, daß nicht jeder kleine Riß auf der
ganzen Schirmfläche sofort auffällt. Durch Deine Angabe sparen wir Zeit und
somit auch Dein Geld. Bei größeren Schäden empfehlen wir Dir, einem even-
tuellen Gesamtcheck von vornherein zuzustimmen. Es spart uns den Verwal-
tungsaufwand, die Zeit für eventuelle Rückfragen, Telefonkosten usw. Würden
wir nach unserem Ermessen diesen Gesamtcheck für notwendig halten, können
wir ohne diese Prüfung das Gerät nicht als flugtauglich erklären.
Der Eigentümer des Schirmes ist für den technischen Zustand des Gerätes
verantwortlich. Er ist verpflichtet besonders die Leitlinien in Kap. 2 - „Hand-
habung, Lagerung und Wartung des Fluggerätes", Kap. 3 - „Wichtige Hin-
weise" und Kap. 4 - „Lebensdauer und Kontrolluntersuchungen" einzuhalten.
Die Benutzung des Gerätes erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr! Jede Haf-
tung vom Hersteller und/oder Distributor ist ausgeschlossen.
Überlassung an Dritte: Wenn man den Schirm an Dritte überlassen (ver-
äußern) möchte, sollte man ihn beim Hersteller untersuchen lassen. Dabei ist
der Eigentümer dazu verpflichtet, dieses Manual gleichzeitig mit dem Schirm
zu übergeben (man kann das Manual beim Hersteller nachbestellen, man darf es
auch kopieren) ! Es wird auch empfohlen, das Flugstundenverzeichnis (wie in
Kap. 5 angeführt) mindestens als Kopie dem Dritten zu übergeben.
Betriebshandbuch – Gleitschirm PEAK
Ausgabe 1.01 Stand 01.12.2007
Seite -19 – von 29

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