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Globe fire Luna Bedienungsanleitung Seite 8

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8. Betrieb mehrerer Feuerstätten
Beim Betrieb mehrerer Feuerstätten in einem Aufstellraum oder in einem Luftverbund ist
für ausreichend Verbrennungsluftzufuhr zu sorgen.
9. Anforderungen im Hinblick auf den Schutz des Gebäudes
Von der Feuerraumöffnung bzw. -sofern fest eingebaut- von der raumseitigen Vorderkante
des Feuerbocks nach vorn und nach den Seiten gemessen, müssen Fußböden aus
brennbaren Baustoffen bis zu folgenden Abständen durch einen ausreichenden dicken
Belag aus nichtbrennbaren Baustoffen geschützt sein:
- nach vorn entsprechend der Höhe des Feuerraumbodens bzw. des Feuerbocks über
dem Fußboden zuzüglich 30 cm, jedoch mindestens 50 cm,
- nach den Seiten entsprechend der Höhe des Feuerraumbodens bzw. des Feuerbocks
über dem Fußboden zuzüglich 20 cm, jedoch mindestens 30 cm.
Wird ein Stehrost von mindestens 10 cm Höhe fest eingebaut, so genügen die vorgenannten
Mindestabstände, und zwar abweichend vom Stehrost gemessen.
10. Bauteile aus brennbaren Baustoffen oder brennbaren Bestandteilen
und Einbaumöbeln im Strahlungsbereich der offenen Kamine
Von der Feuerraumöffnung müssen nach vorn, nach oben und nach den Seiten mindestens
80 cm Abstand zu Bauteilen aus brennbaren Baustoffen oder brennbaren Bestandteilen
sowie zu Einbaumöbeln eingehalten werden; bei Anordnung eines auf beiden Seiten
belüfteten Strahlungsschutzes genügt ein Abstand von 40 cm.
11. Bauteile aus brennbaren Baustoffen oder brennbaren Bestandteilen und
Einbaumöbeln außerhalb des Strahlungsbereiches der offenen Kamine
Von den Außenflächen der Verkleidung des offenen Kamins müssen mindestens 5 cm
Abstand zu Bauteilen aus brennbaren Baustoffen oder brennbaren Bestandteilen und zu
Einbaumöbeln eingehalten werden. Der Zwischenraum muss der Luftströmung so offen
stehen, dass Wärmestau nicht entstehen kann. Bauteile, die nur kleine Flächen der
Verkleidung des offenen Kamins, verdecken wie Fußböden, stumpf angestoßene
Wandverkleidungen und Dämmschichten auf Decken und Wänden, dürfen ohne Abstand an
die Verkleidung herangeführt werden. Breitere streifenförmige Bauteile aus brennbaren
Baustoffen, wie Zierbalken, sind vor der Verkleidung des offenen Kamins im Abstand von 1
cm zulässig, wenn die Bauteile nicht Bestandteil des Gebäudes sind und die
Zwischenräume der Luftströmung so offen stehen, dass Wärmestau nicht entstehen kann.
Die offenen Kamine sind so aufzustellen, dass sich seitlich der Austrittsstellen für die
Warmluft innerhalb eines Abstandes von 50 cm bis zu einer Höhe von 50 cm über den
Austrittsstellen keine Bauteile mit brennbaren Baustoffen, keine derartigen Verkleidungen
und keine Einbaumöbel befinden.
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6.
24. Technische Daten
Wirkungsgrad Holz
: 81,5 %
mit Nachschaltheizfläche :
85 %
Gewicht
: 100 kg
Abgasstutzendurchmesser : 150 mm
Abgastemperatur
Holz
: 320 °C
mit Nachschaltheizfläche : 200 °C
Entspricht der Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG über die Einsparung von Energie und
Schutzmaßnahmen betreffend Kleinfeuerungen.
Erfüllt Anforderungen der BStV der Städte München, Regensburg, Stuttgart und Aachen
gemäß Zertifizierungsprogramm DIN plus, sowie 1. und 2. Stufe der BimSchV.
25. Raumheizvermögen
Das Raumheizvermögen ist entsprechend DIN 18 893 für Räume, deren Wärme-
dämmung nicht den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung entspricht, für
eine Nennwärmeleistung von 5,5 - 7 kW
bei günstigen
Heizbedingungen -
bei weniger günstigen
,,
bei ungünstigen
,,
Für Zeitheizung Unterbrechung von mehr als 8 h - ist das Raumheizvermögen um
25% weniger.
26. Ersatzteile
Es dürfen nur Ersatzteile verwendet werden, die vom Hersteller ausdrücklich zugelassen
bzw. angeboten werden. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an Ihren Fachhändler.
Die Feuerstätte darf nicht verändert werden!!!
Nennleistung
: 5,5 kW
mit Nachschaltheizfläche : 7,0 kW
Förderdruck
: 12
p(PA)
bei 0,8 x NWL
: 9,6 p(Pa)
Abgasmassenstrom Holz
: 6,1 m(g/s)
mit Nachschaltheizfläche : 7,3 m (g/s
nach DIN 4701 zu berechnen.
-
120 m³
-
82 m³
11.

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